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Wer haftet, wenn mein Belegarzt im Spital operiert?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten, Pflegepersonal
Der Belegarzt behandelt eigenverantwortlich und haftet für Fehler des ihm beigestellten Personals, das für ihn tätig wird. Das Spital schuldet dabei nur Unterbringung, Verpflegung und die notwendigen Hilfsdienste. Ob daneben auch der Krankenhausträger haftet, hängt vom einzelnen Fall ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1999)

Zur Stellung und Haftung eines Belegarztes.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112629 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 17.

Im Gesetz

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