Darf ich bei jedem Vertragsbruch des Arbeitgebers sofort gehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Judikatur lässt sich auf den Rücktritt bzw Austritt eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft übertragen.OGH 6 Ob 29/19m, 27.02.2019
- Wenn ungeachtet von (berechtigten) Beschwerden der Arbeitnehmer die schlechten Arbeitsbedingungen unverändert bleiben, erfolgt der Austritt berechtgt.OGH 8 ObA 104/02f, 23.01.2003
- Auch das Gesamtbild eines unzumutbaren Verhaltens gegenüber den Arbeitnehmern kann wesentlich sein.OGH 8 ObA 104/02f, 23.01.2003
- Hier zu § 82a GewO 1859.OGH 8 ObA 130/02d, 29.08.2002
- Die Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses muß im Zeitpunkt des Austrittes gegeben sein.OGH 9 ObA 289/97h, 26.11.1997
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.OGH 8 ObA 2145/96s, 14.11.1996
- Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bildet auch im Bereich des vorzeitigen Austritts eine unabdingbare Voraussetzung des Beendigungsrechtes.OGH 4 Ob 51/80, 29.04.1980
- Die Unzumutbarkeit einer weiteren Tätigkeit für diesen Arbeitgeber ist ein den gesetzlichen Austrittstatbeständen begrifflich immanentes Merkmal.OGH 4 Ob 42/80, 25.03.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 9 ObA 50/20y, 25.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 137/19s, 29.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 60/19k, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 28/18b, 25.06.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der vorzeitige Austritt aus dem Arbeitsverhältnis ist an keine Form gebunden. Sie können ihn schriftlich, mündlich oder durch ein Verhalten erklären, das keinen Zweifel lässt. Für den Arbeitgeber muss aber zweifelsfrei erkennbar sein, dass Sie das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist beenden.
Nein. Ihre Erklärung muss nur eindeutig zeigen, dass Sie das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist beenden. Den Grund dürfen Sie später nennen, notfalls erst im Gerichtsverfahren, beweisen müssen Sie ihn dann allerdings.