Muss ich Provision zahlen, obwohl ich niemanden beauftragt habe?
günstig für Auftraggeber betrifft Käufer, Verkäufer, Auftraggeber, Makler
Auch eine noch so nützliche Tätigkeit, die zum Kaufvertrag führt, begründet keinen Anspruch auf Provision, wenn ihr kein Auftrag zugrunde lag. Der Auftrag kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein, ganz ohne Auftrag gibt es aber keine Provision.
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 23.06.2025 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Auch eine noch so verdienstliche Tätigkeit, die zum Abschluss eines Kaufvertrages führt, begründet gegen die Vertragschließenden keinen Provisionsanspruch im Sinne der §§ 6 und 29 HVG, wenn diese Tätigkeit nicht auf Grund eines von den Kontrahenten ausdrücklich oder konkludent erteilten Auftrages entwickelt wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Da die Parteien des Kauf- und Abtretungsvertrags bereits zueinander gefunden und sich sogar schon über den Kaufpreis geeinigt hatten, konnte der Erstbeklagte im Zeitpunkt der Provisionszusage keine Gegenleistung mehr erbringen.OGH 8 Ob 88/23h, 19.10.2023
- Hier: Der von der Klägerin verfolgte Provisionsanspruch nach § 6 MaklerG setzt voraus, dass zwischen den Parteien ein zumindest konkludent geschlossener Maklervertrag zustande gekommen ist.OGH 4 Ob 164/21b, 25.01.2022
- Der Provisionsanspruch des Maklers nach § 6 Abs 1 MaklerG setzt einen zumindest schlüssig erteilten Vermittlungsauftrag voraus. Ohne gültigen Abschluss eines Maklervertrags entsteht ein Provisionsanspruch des Vermittlers nicht.OGH 1 Ob 88/19a, 25.06.2019
- Hier: Vom Immobilienmakler als Vermieter begehrte Vergütung von Betriebsausgaben und Werbungskosten für die Vermittlung eines Objektes.OGH 5 Ob 534/94, 30.08.1994
- Mangels eines auf Abschluss eines Vertrages gerichteten Willens kann in den Fällen, in denen der vermittelte Vertragsabschluss nicht mit dem Geschäftsherrn selbst zustandekommt, sondern mit einer diesem nahestehenden Person, ein konkludenter Vertragsabschluss nicht angenommen werden.OGH 8 Ob 702/89, 31.01.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 36.
- OGH 8 Ob 74/25b, 23.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 65/24k, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 ob 182/23b, 26.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 232/23w, 21.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
HVG §6 IBa; HVG §29 IId; MaklerG §6 Abs1
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