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Muss ich Provision zahlen, obwohl ich niemanden beauftragt habe?

günstig für Auftraggeber betrifft Käufer, Verkäufer, Auftraggeber, Makler
Auch eine noch so nützliche Tätigkeit, die zum Kaufvertrag führt, begründet keinen Anspruch auf Provision, wenn ihr kein Auftrag zugrunde lag. Der Auftrag kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein, ganz ohne Auftrag gibt es aber keine Provision.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 23.06.2025 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Auch eine noch so verdienstliche Tätigkeit, die zum Abschluss eines Kaufvertrages führt, begründet gegen die Vertragschließenden keinen Provisionsanspruch im Sinne der §§ 6 und 29 HVG, wenn diese Tätigkeit nicht auf Grund eines von den Kontrahenten ausdrücklich oder konkludent erteilten Auftrages entwickelt wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 36.

Genannte Normen

HVG §6 IBa; HVG §29 IId; MaklerG §6 Abs1

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