Darf mich eine Notlüge den Arbeitsplatz kosten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Trotz Nachfrage durch den Arbeitgeber Beharren auf bewusst unrichtigen Arbeitsaufzeichnungen einer Pharmareferentin im Außendienst - Vertrauensunwürdigkeit bejaht.OGH 8 ObA 116/20x, 23.02.2021
- Hier: Die Arbeitnehmerin beanspruchte wegen einer geplanten Untersuchung auf der Klinik einen arbeitsfreien Tag, suchte diese aber nicht auf, weil sie krank war und verschwieg dies gegenüber dem Arbeitgeber.OGH 9 ObA 150/93, 08.07.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 ObA 116/20x, 23.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 62/20f, 25.08.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sofort erklärt werden muss nur die Entlassung selbst, nicht ihre Begründung. Nennt Ihr Arbeitgeber dabei einen unrichtigen Grund, bleibt die Entlassung dennoch wirksam, wenn er im Prozess einen tragfähigen Grund nachweist.
Eine Entlassung wegen Vertrauensverlust setzt nicht voraus, dass Ihr Verhalten unmittelbar mit der Arbeit zu tun hat. Auch Handlungen außerhalb des Dienstes können dazu führen, dass Sie des Vertrauens Ihres Arbeitgebers unwürdig erscheinen.