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Kostet mich eine Lüge über eine erlaubte Handlung den Job?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Bankangestellte, Arbeitgeber
In der Regel nicht. Diente die Unwahrheit nur dazu, eine Handlung zu verbergen, die zwar erlaubt war, von der Sie aber annahmen, Ihr Arbeitgeber werde sie nicht billigen, führt das zu einer Vertrauenseinbuße, aber nicht zur Vertrauensunwürdigkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Diente die Unwahrheit lediglich dem psychologisch verständlichen Verbergen einer Handlung, die zwar nicht gegen den mit dem Arbeitgeber (Bank) abgeschlossenen Kreditvertrag verstieß, von der der Arbeitnehmer aber annahm, der Arbeitgeber werde sie nicht billigen, dann kann die unwahre Angabe zwar zu einer Vertrauenseinbuße, nicht aber zur Vertrauensunwürdigkeit im Sinne der obzitierten Bestimmung des AngG führen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vertrauensverlust durch privates Verhalten

Eine Entlassung wegen Vertrauensverlust setzt nicht voraus, dass Ihr Verhalten unmittelbar mit der Arbeit zu tun hat. Auch Handlungen außerhalb des Dienstes können dazu führen, dass Sie des Vertrauens Ihres Arbeitgebers unwürdig erscheinen.

günstig für Arbeitgeber Fahrlässigkeit reicht für den Vertrauensverlust

Für eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit genügt bereits Fahrlässigkeit. Sie müssen weder in Schädigungsabsicht gehandelt haben, noch muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein.

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