Wann darf ich der Arbeit ausnahmsweise fernbleiben?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.01.2018 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Kollision von Vertragspflichten mit einer höherwertigen Pflicht kann als Rechtfertigungsgrund die Pflichtwidrigkeit eines nicht arbeitsvertragskonformen Verhaltens ausschließen.OGH 9 ObA 26/03v, 19.03.2003
- Höherrangige familiäre Verpflichtungen, wie der Besuch der schwer erkrankten Mutter im Krankenhaus, Tod der Mutter, Begräbnisvorbereitungen, Besuch des Zahnarztes mit dem Sohn, rechtfertigen nach allgemeinen Grundsätzen ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz.OGH 8 ObA 6/03w, 13.02.2003
- Hier: Begleitung der minderjährigen Tochter zum Flughafen (2. Rechtsgang zu 8 ObA 116/99p).OGH 8 ObA 16/01p, 15.02.2001
- Ein entschuldbarer Irrtum darüber, eine Weisung nicht (oder noch nicht) befolgen zu müssen, schließt die Berechtigung zur Entlassung aus.OGH 8 ObA 195/98d, 11.02.1999
- Sache des Dienstnehmers ist es, den Beweis für jene besonderen Umstände zu führen, die sein Fernbleiben von der Arbeit im konkreten Fall rechtfertigen sollen.OGH 14 Ob 74/86, 13.05.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 8 ObA 1/18g, 26.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer die Arbeit nicht leistet, verwirklicht einen Entlassungsgrund, der so lange andauert, wie das Fernbleiben anhält. Der Arbeitgeber kann die Entlassung deshalb während dieser ganzen Zeit aussprechen.
Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durch ungewöhnlich leichtfertiges oder mutwilliges Verhalten selbst herbeigeführt haben, trifft Sie ein Verschulden. Das gilt vor allem, wenn Sie sich mutwillig Gefahren aussetzen, die weit über das bei vernünftiger Lebensweise Übliche hinausgehen. Auch eine Haft wegen einer Straftat, die Sie an der Arbeit hindert, zählt dazu.