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Wann ist das Fernbleiben von der Arbeit ein Entlassungsgrund?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Lehrlinge
Gemeint ist jede absichtliche Unterbrechung oder ein längeres Aufgeben der Arbeit, das mit Ihrer Pflicht zur Einhaltung der Arbeitszeit unvereinbar ist. Das Versäumnis muss erheblich sein und darf keinen rechtmäßigen Grund haben. Ein rechtmäßiges Hindernis liegt vor, wenn Sie eine höhere Pflicht erfüllen. Bei einer berechtigten Dienstverhinderung brauchen Sie keine Genehmigung Ihres Dienstgebers.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Unter "unbefugtem Verlassen" der Arbeit im Sinne dieser Gesetzesstelle ist jede mit der Verpflichtung des Arbeiters, die vereinbarte oder ortsübliche Arbeitszeit einzuhalten, unvereinbare absichtliche Unterbrechung oder ein länger dauerndes Aufgeben der Arbeit anzusehen. Das Dienstversäumnis muß erheblich sein und eines rechtmäßigen Grundes entbehren. Als rechtmäßiges Hindernis, die Arbeit zu verrichten, ist ein solches zu betrachten, das in Erfüllung höherer Pflichten seinen Grund hat (Arb 7625, 7576, 6002 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Genannte Normen

GewO 1859 §82 litf

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Versäumen der Arbeitszeit

Jedes schuldhafte Verhalten, das mit Ihrer Pflicht zur Einhaltung der vereinbarten, kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Arbeitszeit unvereinbar ist. Dazu gehört auch, pflichtwidrig gar nicht zur Arbeit zu erscheinen.

günstig für Arbeitgeber Fernbleiben als dauernder Entlassungsgrund

Wer die Arbeit nicht leistet, verwirklicht einen Entlassungsgrund, der so lange andauert, wie das Fernbleiben anhält. Der Arbeitgeber kann die Entlassung deshalb während dieser ganzen Zeit aussprechen.

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