Darf ich der Arbeit fernbleiben, wenn ein Angehöriger schwer erkrankt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Dienstverhinderungsgrund liegt nur dann vor, wenn seitens des Arbeitnehmers ein so wichtiges Interesse vorliegt, das schwerer wiegt als der Nachteil, den der Arbeitgeber durch das Unterbleiben der Dienstleistung erleidet.OGH 9 ObA 121/16h, 26.01.2017
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 136/90, 23.05.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 121/16h, 26.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Meldung der Arbeitsverhinderung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Für den Arbeitgeber muss aber erkennbar sein, dass Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Die bloße Mitteilung, Sie gingen zum Arzt und seien andernfalls im Krankenstand, genügt dafür nicht.
Befolgen Sie im Krankenstand die ärztlichen Anordnungen nicht, sondern handeln Sie ihnen offen zuwider, gefährden Sie die Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Ihr Arbeitgeber darf dann befürchten, dass seine dienstlichen Interessen gefährdet sind, denn auch er hat ein Interesse daran, dass Sie wieder arbeitsfähig werden.