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Wann ist Fernbleiben von der Arbeit ein Entlassungsgrund?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeiter
Als unbefugtes Verlassen der Arbeit gilt jede absichtliche Unterbrechung oder länger dauernde Aufgabe der Arbeit, die mit der Pflicht zur Einhaltung der üblichen Arbeitszeit unvereinbar ist. Das Versäumnis muss erheblich sein und darf keinen rechtmäßigen Grund haben. Rechtmäßig ist nur ein Hindernis, das auf der Erfüllung höherer Pflichten beruht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Unter "unbefugtem Verlassen" der Arbeit ist jede mit der Verpflichtung des Arbeiters, die ortsübliche Arbeitszeit einzuhalten (§ 76 GewO) unvereinbare absichtliche Unterbrechung oder ein länger dauerndes Aufgeben der Arbeit anzusehen. Die Dienstversäumnis muss erheblich sein und des rechtmäßigen Grundes entbehren. Als rechtmäßig ist jenes Hindernis zu betrachten, das in Erfüllung höherer Pflichten seinen Grund hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 27.

Genannte Normen

GewO 1859 §82 litf

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