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Darf mich der Chef wegen einer Kleinigkeit aus dem Betrieb entlassen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellter, Lehrling, Arbeitgeber
Ja. Wer eine Sache aus dem Besitz des Arbeitgebers wegnimmt, gibt damit im Regelfall einen Entlassungsgrund, auch wenn sie wenig wert ist. Auf den Wert kommt es bei Eigentumsdelikten normalerweise nicht an. Nur besondere Umstände des Einzelfalls, die eindeutig gegen einen Vertrauensverlust sprechen, können anderes ergeben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Die Entwendung einer Sache geringen Wertes aus dem Besitz des Dienstgebers bildet im Normalfall einen Entlassungsgrund, da es sich um ein bewußtes und vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen die Interessen des Dienstgebers handelt (so auch schon OGH 22.10.1963, 4 Ob 96/63, Arb 7824). Nur dann, wenn besondere Umstände des Einzelfalles eindeutig gegen die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit sprechen, könnte ihnen rechtlich bedeutsames Gewicht beigelegt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029672 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entlassung wegen Untreue im Dienst

Eine Entlassung wegen Untreue setzt voraus, dass Sie absichtlich und pflichtwidrig gegen die Interessen des Arbeitgebers verstoßen haben. Fahrlässigkeit reicht nicht, und Ihnen muss bewusst gewesen sein, dass Ihr Verhalten pflichtwidrig ist. Hat der Arbeitgeber die Handlung genehmigt oder durften Sie annehmen, er hätte bei Kenntnis der Lage zugestimmt, liegt weder Rechtswidrigkeit noch Verschulden vor.

günstig für Arbeitnehmer Kassenfehlbetrag und Entlassung

Nur wenn Ihnen im Zusammenhang mit dem Fehlbetrag ein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen ist, das so schwer wiegt, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar wird. Auf bloße Verdachtsmomente kann die Entlassung nicht gestützt werden. Ihr Arbeitgeber muss den Grund beweisen.

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