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Wann haftet der Nachbar für Schäden von seinem Grundstück?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Liegenschaftseigentümer
Ein Ausgleich kommt nur bei Schäden in Betracht, die mit der Verfügungsmacht des Grundeigentümers über sein Grundstück zusammenhängen. Das ist der Fall, wenn er den schädlichen Zustand herbeigeführt oder bestehen lässt oder wenn auf seinem Grund eine schädigende Tätigkeit ausgeübt oder von ihm geduldet wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Ausgleichsanspruch kommt nur bei solchen Schädigungen in Frage, die in irgend einer Weise mit der Verfügungsmacht des Grundeigentümers zusammenhängen, sei es, dass dieser die Liegenschaft in einen Schaden hervorrufenden Zustand versetzt oder in einem, solchen belässt, sei es, dass er auf seiner Liegenschaft eine schadenstiftende Tätigkeit verrichtet oder deren Verrichtung durch Dritte duldet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010448 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 21.

Im Gesetz

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