Was zählt alles als Versäumen der Arbeitszeit?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Darunter fällt auch das pflichtwidrige Nichterscheinen zur Arbeit während einer den Umständen nach erheblichen Zeit.OGH 8 ObA 37/04f, 20.10.2004
- Hier: § 82 lit f GewO.OGH 8 ObA 37/04f, 20.10.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 7/18i, 29.05.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gemeint ist jede absichtliche Unterbrechung oder ein längeres Aufgeben der Arbeit, das mit Ihrer Pflicht zur Einhaltung der Arbeitszeit unvereinbar ist. Das Versäumnis muss erheblich sein und darf keinen rechtmäßigen Grund haben. Ein rechtmäßiges Hindernis liegt vor, wenn Sie eine höhere Pflicht erfüllen. Bei einer berechtigten Dienstverhinderung brauchen Sie keine Genehmigung Ihres Dienstgebers.
Es kommt nicht auf die reine Dauer an, sondern auf die Bedeutung: ob die Arbeit dringend war, ein spürbarer betrieblicher Nachteil entstand oder der Arbeitserfolg ausblieb. Auch wiederholte kurze Unterbrechungen können genügen, während eine Verspätung von wenigen Minuten in der Regel nicht reicht. Die Erheblichkeit muss Ihr Arbeitgeber nachweisen.