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Was zählt alles als Versäumen der Arbeitszeit?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Jedes schuldhafte Verhalten, das mit Ihrer Pflicht zur Einhaltung der vereinbarten, kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Arbeitszeit unvereinbar ist. Dazu gehört auch, pflichtwidrig gar nicht zur Arbeit zu erscheinen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Unterlassung "einer den Umständen nach erheblichen Zeit der Dienstleistung" ist jedes, mit dieser Verpflichtung zur Einhaltung der vertraglichen, kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Arbeitszeit unvereinbare schuldhafte Verhalten eines Arbeitnehmers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Unbefugtes Verlassen der Arbeit als Entlassungsgrund

Gemeint ist jede absichtliche Unterbrechung oder ein längeres Aufgeben der Arbeit, das mit Ihrer Pflicht zur Einhaltung der Arbeitszeit unvereinbar ist. Das Versäumnis muss erheblich sein und darf keinen rechtmäßigen Grund haben. Ein rechtmäßiges Hindernis liegt vor, wenn Sie eine höhere Pflicht erfüllen. Bei einer berechtigten Dienstverhinderung brauchen Sie keine Genehmigung Ihres Dienstgebers.

günstig für Arbeitnehmer Erhebliches Versäumen der Arbeit

Es kommt nicht auf die reine Dauer an, sondern auf die Bedeutung: ob die Arbeit dringend war, ein spürbarer betrieblicher Nachteil entstand oder der Arbeitserfolg ausblieb. Auch wiederholte kurze Unterbrechungen können genügen, während eine Verspätung von wenigen Minuten in der Regel nicht reicht. Die Erheblichkeit muss Ihr Arbeitgeber nachweisen.

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