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Wann verletze ich meine Pflichten als Arbeitnehmer?

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Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn Sie Pflichten nicht oder nicht ordentlich erfüllen, die sich aus Ihrem Vertrag, der Arbeitsordnung, dem Kollektivvertrag oder dem Gesetz ergeben. Diese Pflichten müssen mit der Ausübung Ihrer Arbeit zusammenhängen und Ihnen zumutbar sein. Alkoholisierung im Dienst wurde als solche Pflichtverletzung beurteilt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.07.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Unter Pflichtvernachlässigung im Sinne des § 82 lit f GewO 1859 ist die Nichterfüllung oder nichtgehörige Erfüllung der dem Dienstnehmer aus dem Dienstvertrag, der Arbeitsordnung, dem Kollektivvertrag oder Gesetz treffenden, mit der Ausübung des Dienstes verbundenen und ihm zumutbaren Pflichten zu verstehen, hier Alkoholisierung eines Dienstnehmer.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Genannte Normen

GewO 1859 §82 litf; KollV für Bauindustrie und Baugewerbe §11 Z4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Grenzen des Weisungsrechts

Nur solche, die sich im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags halten und die Arbeitspflicht oder Ihr Verhalten im Betrieb näher bestimmen. Widerspricht die Anordnung dem Gesetz, dem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Vertrag oder den guten Sitten, kann ihre Nichtbefolgung keine Entlassung rechtfertigen. Ihre Freizeit unterliegt dem Weisungsrecht grundsätzlich nicht.

günstig für Arbeitnehmer Verschulden bei gröblicher Dienstpflichtverletzung

Eine gröbliche Verletzung Ihrer Dienstpflichten setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Sie müssen den Kündigungstatbestand nicht gekannt und auch nicht gewusst haben, dass Ihr Verhalten mit Kündigung bedroht ist. Sie müssen aber wissen, dass Sie gegen Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen.

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