Reicht ein Verstoß gegen die Hausordnung für eine Entlassung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teilnahme des Klägers, der als Angehöriger der COVID-19-Risikogruppe nach § 735 Abs 3 ASVG dienstfreigestellt war, an einer Sportschützenveranstaltung und Abnehmen der Gesichtsmaske während des Gruppenfotos bei der Siegerehrung, sonst Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (keine Vertrauensunwürdigkeit).OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023
- Hier: Hier: Auf die Höhe des Schadens kommt es nicht an.OGH 8 ObA 63/21d, 14.09.2021
- Kündigung gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VBO 1995.OGH 8 ObA 30/17w, 25.10.2017
- Hier: § 31 Abs 1 der DO.B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs.OGH 8 ObA 65/16s, 30.05.2017
- Hier: Einmalige abfällige Bemerkung des nahezu 22 Jahre ohne Ermahnungen bei der Beklagten beschäftigten Klägers über die Geschäftsführerin der Beklagten in einem Gespräch mit einem ehemaligen Arbeitskollegen.OGH 9 ObA 12/16d, 18.03.2016
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- Ob der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht ist, ist nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen und stellt daher regelmäßig - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 ObA 68/08w, 14.10.2008
- Das Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist allen Entlassungstatbeständen immanent und dient der Abgrenzung bloß geringfügiger Verstöße von tatbestandsmäßigen Begehungshandlungen.OGH 9 ObA 50/07d, 28.09.2007
- Hier: Dem Kläger unmittelbar vorgesetzte Filialleiterin nahm abgelaufene Fleischwaren zum Privatgebrauch an sich, wobei diese Vorgangsweise auch den vorgesetzten Rayonsleitern bekannt war, ohne dass eine Ermahnung des Klägers erfolgte (Vertrauensunwürdigkeit und beharrliche Pflichtenverletzung verneint).OGH 8 ObA 23/07a, 27.06.2007
- Dabei ist auch zu beachten, inwieweit der Arbeitgeber die Einhaltung solcher Ordnungsvorschriften im Betrieb durchsetzt und verfolgt.OGH 8 ObA 60/04p, 24.06.2004
- Hier: Frage des privaten E-mail-Verkehrs während der Dienstzeit.OGH 9 ObA 75/04a, 23.06.2004
- Eine bloße Vertrauenserschütterung oder Vertrauensbeeinträchtigung reicht nicht aus.OGH 8 ObA 57/03w, 16.10.2003
- Eine bloße Vernachlässigung allgemeiner Dienstpflichten ist - im Gegensatz zur Bestimmung des 82 lit f GewO - nicht dem Tatbestand der beharrlichen Dienstverweigerung iSd ersten Modifikation des § 27 Z 4 2. Fall AngG, sondern allenfalls demjenigen der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 3. Fall AngG zu unterstellen.OGH 9 ObA 37/03m, 09.07.2003
- Es ist immer auf die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles abzustellen.OGH 9 ObA 230/02t, 04.12.2002
- Hier: Handelsvertreter verfasst mangelhafte Arbeitsberichte und vernachlässigt vereinzelt Kundenkontakte: diesen Ordnungswidrigkeiten kommt aber weder - schon wegen der fehlenden ausreichenden Verwarnung - das Gewicht des Entlassungsgrundes der beharrlichen Dienstverweigerung noch der Vertauensunwürdigkeit zu.OGH 8 ObA 212/02p, 07.11.2002
- Hier: Mangelnde Ausfolgung der berechtigt angefertigten Kopien von Personalstammdatenblättern nach Kündigung der Dienstnehmerin geht über eine bloße Ordnungswidrigkeit nicht hinaus.OGH 8 ObA 196/02k, 17.10.2002
- Bei fortgesetzten Verfehlungen handelt es sich vielfach um solche, die Ihrer Natur nach durch eine einzelne Begehungshandlung nicht ins Gewicht fallen, sondern ihre Bedeutung erst durch ständige Wiederholung gewinnen und erst infolge Massierung für den Arbeitgeber unzumutbar werden. Aber auch hier muss der Anlassfall (das ist jenes Ereignis, das die Entlassung unmittelbar ausgelöst hat) eine gewisse Mindestintensität aufweisen.OGH 9 ObA 41/02y, 05.06.2002
- Für die Beurteilung des für die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung entscheidenden Schuldgehaltes einer Verfehlung kommt es nun nicht darauf an, ob tatsächlich ein Schaden für den Arbeitgeber eingetreten ist, sondern ist vor allem darauf abzustellen, ob das Verhalten des Angestellten geeignet war, die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu gefährden.OGH 9 ObA 150/91, 11.09.1991
- Hier: Liegenlassen der Tresorschlüssel für kurze Zeit auf dem Tisch statt sie in einer hiefür vorgesehenen Lade zu verwahren. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 177/90, 12.09.1990
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 146/87, 27.01.1988
- Hier: VertrauensunwürdigkeitOGH 14 ObA 69/87, 06.05.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 48.
- OGH 8 ObA 29/26m, 19.08.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 36/25i, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 35/25t, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 39/24d, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 20/24t, 24.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 58/23d, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 75/22b, 31.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 63/21d, 14.09.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein einzelner geringer Verstoß gegen die Treuepflicht rechtfertigt noch keine Entlassung. Aus einer Summe solcher Verstöße kann sich ein Entlassungsgrund aber sehr wohl ergeben.
Ja. Wer eine Sache aus dem Besitz des Arbeitgebers wegnimmt, gibt damit im Regelfall einen Entlassungsgrund, auch wenn sie wenig wert ist. Auf den Wert kommt es bei Eigentumsdelikten normalerweise nicht an. Nur besondere Umstände des Einzelfalls, die eindeutig gegen einen Vertrauensverlust sprechen, können anderes ergeben.