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Reicht ein Verstoß gegen die Hausordnung für eine Entlassung?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Nicht jeder Verstoß gegen die Ordnung im Betrieb rechtfertigt eine Entlassung. Nötig ist, dass Sie die Interessen des Arbeitgebers so schwer verletzen, dass ihm eine Zusammenarbeit nicht einmal mehr für die Dauer der Kündigungsfrist zumutbar ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (48 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Nicht jede Ordnungswidrigkeit ist bereits ein Entlassungsgrund. Dafür ist vielmehr erforderlich, dass der Dienstnehmer Interessen des Dienstgebers so schwer verletzt, dass diesem eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Zeit der Kündigungsfrist weiter zugemutet werden kann (Adler - Höller - Klang 2.Auflage V 334).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 20 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 48.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Mehrere Verstöße als Entlassungsgrund

Ein einzelner geringer Verstoß gegen die Treuepflicht rechtfertigt noch keine Entlassung. Aus einer Summe solcher Verstöße kann sich ein Entlassungsgrund aber sehr wohl ergeben.

günstig für Arbeitgeber Entlassung wegen geringwertigem Diebstahl

Ja. Wer eine Sache aus dem Besitz des Arbeitgebers wegnimmt, gibt damit im Regelfall einen Entlassungsgrund, auch wenn sie wenig wert ist. Auf den Wert kommt es bei Eigentumsdelikten normalerweise nicht an. Nur besondere Umstände des Einzelfalls, die eindeutig gegen einen Vertrauensverlust sprechen, können anderes ergeben.

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