Zum Inhalt springen

Wahrt auch eine Feststellungsklage meine sechsmonatige Frist?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger
Ja. Auch eine Feststellungsklage gilt als gerichtliche Geltendmachung. Sie wahrt damit die Frist, innerhalb der Ansprüche wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhoben werden müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 23.07.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Auch eine Feststellungsklage ist eine "gerichtliche Geltendmachung" im Sinne dieser Gesetzesstelle.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029711 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verjährung trotz Feststellungsklage

Eine Klage auf Feststellung hält die Verjährung nur für das Rechtsverhältnis auf, um das es dabei geht, und für die daraus abgeleiteten Ansprüche. Wenn Sie feststellen lassen wollen, dass Ihr Dienstverhältnis fortbesteht, sind Ansprüche aus dessen Beendigung davon nicht erfasst. Um deren Verfall oder Verjährung zu verhindern, müssen Sie zusätzlich ein Eventualbegehren stellen.

günstig für Arbeitgeber Kündigung und Feststellungsklage

Eine Kündigung selbst können Sie nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage machen, weil sie das Arbeitsverhältnis unmittelbar gestaltet. Sie können nur feststellen lassen, ob Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht. Ob die Kündigung berechtigt war, prüft das Gericht dabei nur als Vorfrage.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Fristwahrung durch Feststellungsklage
Verfahrensrecht · Zulässigkeit der Feststellungsklage
Verfahrensrecht · Zweck der Feststellungsklage