Wozu dient eine Klage auf Feststellung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (73 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Behauptung eines möglichen (neuen) in der Zukunft liegenden schadensbegründenden Verhaltens, das die derzeitige Rechtslage nicht tatsächlich und ernsthaft gefährdet, reicht nicht aus.OGH 9 ObA 115/21h, 20.10.2021
- Hier: Rechte der Betriebsräte im Zusammenhang mit Sitzungen des Universitätsrats.OGH 9 ObA 113/20p, 24.02.2021
- Auch die bloße Möglichkeit, dass es in der Zukunft einmal zu einem Streit über das Rechtsverhältnis kommen könnte, schafft noch kein aktuelles Feststellungsinteresse.OGH 6 Ob 127/20z, 18.02.2021
- Feststellungsinteresse, ob das Bestandverhältnis ab Mai 2011 frei kündbar sein würde oder nicht.OGH 6 Ob 71/17k, 29.05.2017
- Hier: Feststellungsklage, dass ein Kaufvertrag nicht (mehr) besteht: Das rechtliche Interesse an der Feststellung wurde verneint.OGH 3 Ob 150/13z, 08.10.2013
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Das Feststellungsbegehren ist auf die Haftung für zukünftige Schäden zu begrenzen.OGH 2 Ob 60/08z, 10.04.2008
- Hier: § 5 Abs 3 erster Satz TKG 2003.OGH 2 Ob 112/07w, 27.09.2007
- Dieser prozessökonomische Zweck gilt analog auch für Feststellungsanträge nach § 54 Abs 2 ASGG.OGH 9 ObA 168/05d, 29.03.2006
- Ein rechtliches Interesse besteht auch nur an der Feststellung künftiger Schadenersatzansprüche, die im Zeitpunkt der Einbringung der Feststellungsklage noch nicht fällig waren.OGH 2 Ob 13/03f, 07.04.2003
- Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist nur dann zu bejahen, wenn das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Unsicherheit gefährdet erscheint, so etwa, wenn der Beklagte ein Recht des Klägers hartnäckig bestreitet.OGH 8 ObA 182/00y, 15.02.2001
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 83/94, 25.05.1994
- Prozessuale Vorteile allein genügen dafür ebensowenig wie die Feststellung von bloßen "Rechtslagen".OGH 9 ObA 257/92, 16.12.1992
- Gleichgültig, ob die Bestreitung der Forderung durch den Schuldner schon vor dem Prozess oder erst während des Prozesses erfolgt.OGH 6 Ob 537/88, 24.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037422 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 73.
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 118/24t, 22.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 57/23z, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 94/23y, 18.03.2024
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 115/21h, 20.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 113/20p, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 20/19b, 29.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 39/17a, 28.06.2017
- OGH 6 Ob 71/17k, 29.05.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse. Dieses besteht nur, wenn gerade die begehrte Feststellung geeignet ist, die Gefährdung Ihrer Rechtsstellung zu beseitigen. Hilft die Feststellung dagegen nicht weiter, fehlt das Interesse.
Ja. Eine Feststellungsklage ist nur zulässig, wenn die begehrte Feststellung zwischen Ihnen und der Gegenseite eine streitverhindernde oder sonstige rechtliche Wirkung entfalten kann. Die bloß abstrakte Möglichkeit, dass sich die Lage einmal ändert und daraus Streit entsteht, genügt nicht.