Verjähren meine Ansprüche trotz laufender Klage auf Weiterbeschäftigung?
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Präklusionseinwand.OGH 9 ObA 81/20g, 29.09.2020
- Hier: Klage auf Feststellung eines echten Arbeitsverhältnisses innerhalb des Zeitraums des § 4 Abs 5 UrlG unterbricht die Verjährung im Hinblick auf die Urlaubsersatzleistung.OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019
- Bei den von der Unterbrechungswirkung der Feststellungsklage ausgenommenen Beendigungsansprüchen handelt es sich um solche Ansprüche, die das Ende des Dienstverhältnisses zur Anspruchsbegründung voraussetzen.OGH 9 ObA 118/10h, 22.12.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 8 ObA 31/25d, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 81/20g, 29.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 55/18y, 24.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist aus Ihrer Schilderung erkennbar, dass es Ihnen in Wahrheit um den weiteren Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses geht, darf das Gericht Ihr Begehren so verstehen. Ein an sich unzulässiges Begehren auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung kann dann umgedeutet werden. Es wird als Begehren auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses behandelt.
Wenn Sie Ihre Kündigung anfechten, werden dadurch die Verjährungsfrist und die Verfallsfristen für Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich der Beendigungsansprüche unterbrochen. Diese Wirkung dauert bis zum Ende des Anfechtungsverfahrens. Sie gilt auch dann, wenn die Anfechtung abgewiesen oder zurückgezogen wird.