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Reicht eine Feststellungsklage, um die Frist zu wahren?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Werkbesteller, Verkäufer, Unternehmer
Auch eine Klage auf Feststellung der Gewährleistungspflicht macht Ihr Recht rechtzeitig geltend. Entscheidend ist, dass Gewissheit über das Vorliegen des Mangels geschaffen wird, nicht dass Sie schon eine bestimmte Rechtsfolge einklagen. Deshalb dürfen Sie nach fristgerechter Klage den geltend gemachten Anspruch später auch noch durch einen anderen ersetzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Auch die Klage auf Feststellung der Gewährleistungspflicht ist gerichtliche Geltendmachung des Rechtes im Sinne des § 933 Abs 1 ABGB. Die Gewährleistungsfristen bezwecken eine rasche Klärung von Streitigkeiten über die zureichende Qualität erbrachter Leistungen. Entscheidend ist also, dass über das Vorhandensein des behaupteten Mangels also über den Tatbestand der der Gewährleistung Gewissheit verschafft wird, aber es kommt nicht darauf an, auch schon die daraus ableitbare Rechtsfolge mit Leistungsklage gerichtlich geltend zu machen. Nur auf diese Weise lässt sich die Ansicht rechtfertigen, dass nach fristgerecht überreichter Klage der darin geltend gemachte Gewährleistungsanspruch (zum Beispiel Preisminderung) auch nach Ablauf der Frist des § 933 ABGB im Wege der Klagsänderung durch einen anderen (zum Beispiel Wandelung) ersetzt werden kann (SZ 9/149).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018858 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 21.

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Beweis der rechtzeitigen Geltendmachung

Das müssen Sie beweisen, wenn Sie Gewährleistung verlangen. Lässt sich der Zeitpunkt nicht genau feststellen, kommt es darauf an, ob sich der Mangel jedenfalls in den sechs Monaten vor Einbringung der Klage einordnen lässt. Gelingt diese Zuordnung nicht, ist die Frist nicht nachgewiesen.

günstig für Verkäufer Beweislast beim Schadenersatz wegen Mängeln

Wollen Sie wegen eines Mangels mehr als die Gewährleistung, nämlich Schadenersatz, brauchen Sie ein Verschulden des Verkäufers oder Unternehmers. Sie müssen behaupten und beweisen, dass der Mangel durch dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Sie müssen außerdem angeben, worin dieses Verhalten bestanden hat.

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