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Hafte ich für mein Bauwerk auch ohne eigenes Verschulden?

günstig für Geschädigter betrifft Hauseigentümer, Bauwerksbesitzer, Gemeinden, Geschädigte
Ja, weitgehend. Die Haftung für ein Gebäude oder ein anderes Werk misst sich an einem strengen, an der Gefahr ausgerichteten Maßstab und nicht an Ihrem persönlichen Können. Vorausgesetzt bleibt aber, dass die drohende Gefahr erkennbar oder wenigstens vorhersehbar war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 31.10.2023 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2002)

§ 1319 ABGB normiert eine Gefährdungshaftung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

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