Hafte ich für mein Bauwerk auch ohne eigenes Verschulden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 31.10.2023 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2002)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fast 90 Jahre alter unterirdischer Kanal, dessen Bauzustand seit mehr als 60 Jahren nicht überprüft wurde - Haftung bejaht.OGH 10 Ob 12/23x, 31.10.2023
- Die Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfalt setzt jedenfalls die Erkennbarkeit oder doch Vorhersehbarkeit der drohenden Gefahr voraus.OGH 2 Ob 152/21y, 25.10.2022
- Hier: versenkbare Poller („Pilomaten“).OGH 2 Ob 175/20d, 28.01.2021
- Nach herrschender Ansicht stellt § 1319 ABGB auf einen objektiven Sorgfaltsbegriff ab und normiert insofern eine Gefährdungshaftung.OGH 7 Ob 26/11s, 18.05.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 10 Ob 12/23x, 31.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 152/21y, 25.10.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 175/20d, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 19/19p, 15.05.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.