Wird mein Schadenersatz gekürzt, wenn ich nicht angegurtet war?
günstig für Unfallopfer betrifft Autofahrer, Beifahrer, Motorradfahrer, Unfallopfer, Versicherer
In der Regel ja, aber nur mäßig. Das Nichtanlegen des Gurtes gilt im Regelfall als leichter Verstoß mit geringem Schuldgehalt; die Quote hängt vom Einzelfall ab und lag häufig bei einem Fünftel bis einem Viertel. Bei besonders schwerem Verschulden des Unfallgegners kann sie ausnahmsweise ganz entfallen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 06.09.2022 (30 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Die Höhe der Mitverschuldensquote wegen Verletzung der Anlegungspflicht von Sicherheitsgurten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; dabei betrachten die Gesetzesverfasser die Verletzung dieser Pflicht im Regelfalle offensichtlich als leichten Verstoß mit geringem Schuldgehalt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: 20 % Mitverschulden bei einer mehrere Kilometer langen Fahrt in Dunkelheit auf einer Freilandstraße mit 100 km/h ohne Sicherheitsgurt trotz gravierenden Auslösungsverschulden vertretbar.OGH 2 Ob 102/22x, 06.09.2022
- Hier: Keine Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 61 VersVG mangels grober Fahrlässigkeit.OGH 7 Ob 58/13z, 17.04.2013
- Hier: Verletzung der Sturzhelmpflicht.OGH 2 Ob 190/07s, 15.11.2007
- Auch das in der Verletzung der Gurtenanlegepflicht selbst gelegene Mitverschulden kann - nach allgemeinen Regeln - im Einzelfall ausnahmsweise zur Gänze hinter ein schweres Auslösungsverschulden des Unfallgegners zurücktreten.OGH 2 Ob 13/06k, 31.08.2006
- Hier: Ablehnung der Kürzung des Schmerzengeldes.OGH 8 Ob 45/87, 09.02.1988
- Hier: 1/3 Mitverschulden eines Soziusfahrers wegen Nichttragen eines Sturzhelms gegenüber Personenkraftwagenlenker, den am Zusammenstoß nur geringes Verschulden trifft.OGH 2 Ob 7/86, 18.02.1986
- Fünfundzwanzig Prozent MitverschuldenOGH 2 Ob 46/84, 26.02.1985
- Hier: Zwanzig Prozent Mitverschulden gegenüber einem besonders schweren Aufmerksamkeitsfehler des Fahrers.OGH 8 Ob 39/83, 10.03.1983
- Ist bei Verschuldensaufteilung gesondert zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 139/82, 13.07.1982
- Hier: 1/4 MitverschuldenOGH 2 Ob 4/81, 10.03.1981
- Ist von der Schwere der Zurechnungsmomente beim Schädiger und geschädigten abhängig.OGH 8 Ob 7/81, 29.01.1981
- Kürzung für vermeidbare Kopfverletzung, voller Zuspruch für Beinverletzung.OGH 8 Ob 132/80, 18.09.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 2 Ob 102/22x, 06.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 8/20w, 27.11.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1304
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