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Muss mich die Firma bezahlen, wenn die Konkurrenzklausel weiter gilt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ja. Kündigt Ihr Arbeitgeber, ohne dass Sie ein Verschulden trifft, wirkt die Klausel nur, wenn er erklärt, Ihnen für die Dauer der Beschränkung das zuletzt bezogene Entgelt weiterzuzahlen. Diese Rechtslage kann er danach nicht mehr einseitig ändern, auch nicht durch einen Verzicht auf die Klausel.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung entfaltet die Konkurrenzklausel - von dem Fall eines schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers abgesehen - nur dann ihre Wirkung, wenn der Arbeitgeber erklärt, während der Dauer der Beschränkung dem Angestellten das ihm zuletzt zukommende Entgelt zu leisten. Durch diese einseitige Erklärung des Arbeitgebers wird die zwischen den Vertragsparteien bestehende Rechtslage insoweit gestaltet, als die Konkurrenzklausel nunmehr auch für den vom Gesetzgeber ansonsten ausgenommenen Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung gilt und der Arbeitgeber verpflichtet ist, während der Dauer der Beschränkung des Arbeitnehmers an diesen das Entgelt weiter zu leisten. Diese beide Parteien des Arbeitsvertrages verpflichtende und berechtigende Rechtslage kann von keiner der Parteien einseitig - von dem Vorliegen eines wichtigen Grundes abgesehen - abgeändert werden. Sie kann auch nicht dadurch herbeigeführt werden, daß der Arbeitgeber einseitig erklärt, auf die Einhaltung der Konkurrenzklausel zu verzichten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird das Entgelt nur für jene Erkrankung weitergezahlt, die schon beim Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Erkranken Sie erst danach an etwas anderem, verlängert das die Zahlung nicht.

günstig für Arbeitgeber Entgeltgrenze bei Konkurrenzklauseln

Nein. Die 2006 eingeführte Entgeltgrenze für Konkurrenzklauseln wirkt nicht zurück. Für Vereinbarungen aus der Zeit davor kommt es auf diese Grenze nicht an.

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