Muss mich die Firma bezahlen, wenn die Konkurrenzklausel weiter gilt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dienstvertragliche Vereinbarung mit der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung bei einer dienstgeberseitigen Kündigung ohne schuldbares Verhalten.OGH 9 ObA 36/20i, 25.06.2020
- Die Erklärung, während der Dauer der Beschränkung dem Angestellten das ihm zuletzt zukommende Entgelt zu leisten, kann vorweggenommen werden, etwa im Grundgeschäft oder im Zuge der Vereinbarung einer Konkurrenzklausel.OGH 9 ObA 36/20i, 25.06.2020
- Diese Verpflichtung muß das gesamte dem Arbeitnehmer zuletzt zukommende Entgelt umfassen. Jede Vereinbarung über die teilweise Befreiung des Dienstgebers von der Entgeltzahlung verstößt gegen §§ 37, 40 AngG und ist daher im Sinne des § 879 ABGB nichtig. Die Nichtigkeit erfaßt nach dem Zweck des Verbotes die Verpflichtung beider Vertragsparteien. Der Arbeitnehmer braucht die Konkurrenzklausel nicht einzuhalten und der Dienstgeber das Teilentgelt nicht zu leisten.OGH 9 ObA 155/87, 04.11.1987
- Löst der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, ohne daß den Arbeitnehmer daran ein Verschulden trifft, so ist die Wettbewerbsabrede grundsätzlich derart verwirkt, daß der Arbeitgeber sich nicht auf die vereinbarte Wettbewerbsbeschränkung berufen darf und der Arbeitnehmer seinerseits ebenfalls nicht die sich aus dem funktionellen Synallagma für ihn ergebenden Ansprüche auf gänzliche oder teilweise Entgeltfortzahlung oder Entschädigung für die vereinbarte Dauer der Wettbewerbsbeschränkung mit Erfolg in Anspruch nehmen kann. Bloß dem Arbeitgeber ist für diesen Fall vom Gesetz die Möglichkeit eingeräumt worden, die aufgezeigte Verwirkung der Wettbewerbsabrede dadurch zu vermeiden und damit auch die beiderseits daraus entstehenden Rechte und Pflichten aufrechtzuerhalten, daß er sich bei der Auflösung bereit erklärt, während der Dauer der Wettbewerbsbeschränkung dem Arbeitnehmer das ihm zustehende Entgelt fortzuzahlen.OGH 5 Ob 333/87, 01.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 36/20i, 25.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird das Entgelt nur für jene Erkrankung weitergezahlt, die schon beim Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Erkranken Sie erst danach an etwas anderem, verlängert das die Zahlung nicht.
Nein. Die 2006 eingeführte Entgeltgrenze für Konkurrenzklauseln wirkt nicht zurück. Für Vereinbarungen aus der Zeit davor kommt es auf diese Grenze nicht an.