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Wird eine unklare Konkurrenzklausel zu meinen Gunsten ausgelegt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Eine Konkurrenzklausel wird nach den allgemeinen Regeln für Verträge ausgelegt. Zahlt Ihnen der Arbeitgeber für die Zeit danach nichts, liegt grundsätzlich ein unentgeltliches Geschäft vor. Dann ist die für Sie günstigere Auslegung zu wählen, unabhängig davon, wer die unklare Formulierung gewählt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Konkurrenzklauseln sind mangels besonderer Interpretationsregeln nach den Bestimmungen der §§ 914 f ABGB auszulegen. Dabei ist zu beachten, dass bei Fehlen einer bezahlten Karenz als Gegenleistung grundsätzlich ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, so dass dann die für den Arbeitnehmer günstigere Interpretation unabhängig davon zu wählen ist, ob sich der Arbeitgeber undeutlicher Formulierungen bedient hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111387 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Konkurrenzklausel und Freizügigkeit

Eine Konkurrenzklausel kann im Einzelfall eine sachlich gerechtfertigte Beschränkung Ihrer Freizügigkeit sein. Voraussetzung ist, dass sie verhältnismäßig ist, zwingenden Gründen des Allgemeininteresses dient und Inländer wie Ausländer gleich trifft. Ob das zutrifft, muss das Gericht am Maßstab des Unionsrechts prüfen.

günstig für Arbeitgeber Vertragsstrafe bei Konkurrenzklausel ohne Schaden

Verstoßen Sie gegen eine Konkurrenzklausel, entfällt die vereinbarte Vertragsstrafe nicht schon deshalb, weil kein greifbarer Schaden entstanden ist. Die Strafe soll die Verpflichtung auch verstärken und absichern.

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