Bekomme ich meine tatsächlichen Pflegekosten voll ersetzt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haftung der Beklagten wegen Behandlungsfehler. Das Erstgericht hat den behinderungsbedingten Pflegemehrbedarf der Klägerin gegenüber gleichaltrigen gesunden Kleinkindern detailliert festgestellt.OGH 8 Ob 81/16v, 16.12.2016
- Pflegeleistungen sind nicht als fiktiver Schaden oder als fiktive Aufwendungen zur Schadensbeseitigung zu qualifizieren, weil die Pflege tatsächlich durchgeführt wird. Fiktiv ist lediglich die Berechnungsmethode, weil der Berechnung Leistungen durch professionelle Kräfte zugrunde gelegt werden, die in dieser Form nicht erbracht wurden.OGH 8 Ob 27/09t, 30.07.2009
- Bei Pflegeleistungen durch Angehörige des Geschädigten ist durch den Schädiger der objektive Wert der Pflegeleistung zu ersetzen, wobei dieser Aufwand fiktiv der Bruttobetrag ist. Dabei spielt keine Rolle, ob als Kläger der Geschädigte selbst auftritt oder die die Pflege tatsächlich leistenden Eltern, auf die der Schaden verlagert wurde.OGH 8 Ob 27/09t, 30.07.2009
- Die Rechtsprechung zu den Kosten der Angehörigenpflege hat nicht die Einschätzung und Bewertung von Freizeit als vermögenswertes Gut, sondern die konkrete Ermittlung des objektiven Werts der von dritter Seite erbrachten Pflegeleistungen für den Geschädigten zum Gegenstand.OGH 2 Ob 226/07k, 14.08.2008
- Nach herrschender Rechtsprechung sind als Kosten der Pflege eines Verletzten durch seine Angehörigen vom Schädiger jene Bruttolohnkosten zu ersetzen, die die Erbringung der konkreten, notwendigen Pflegeleistungen durch professionelle Kräfte erfordern würde.OGH 10 Ob 88/07z, 06.11.2007
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- Der angemessene Betrag ist im Wege einer konkret-fiktiven Berechnung zu ermitteln, wenn die Pflegeleistungen nicht durch professionelle Kräfte erbracht werden.OGH 1 Ob 135/01m, 26.06.2001
- Zur Bewertung dieser Leistungen sind (hypothetische) Vergleichswerte aus dem nächstgelegenen Markt heranzuziehen. Da es auf den objektiven Wert der Pflegeleistung ankommt, sind die Bruttokosten zu ersetzen.OGH 2 Ob 338/99s, 10.12.1999
- Wurde die Pflege des Geschädigten von den Angehörigen tatsächlich durchgeführt, so ist lediglich die Berechnungsmethode fiktiv, nicht jedoch der Schaden, weil der Berechnung Leistungen durch professionelle Kräfte zugrundegelegt werden, die in dieser Form nicht erbracht wurden.OGH 5 Ob 50/99k, 26.05.1999
- Die abstrakte Berechnung scheidet aus den angeführten Gründen der mangelnden Gleichwertigkeit der Pflegetätigkeit mit jener einer medizinisch-technischen Volleistung und der mangelnden Ersatzfähigkeit fiktiver Betreuungsleistungen aus.OGH 6 Ob 143/98t, 10.09.1998
- Auch bei leicht fahrlässiger Schädigung sind dem Verletzten alle tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen. Vom Geschädigten kann jedoch im Rahmen der Schadensminderungspflicht nicht verlangt werden, daß er sich in ein Pflegeheim begibt und nur dessen Kosten vom Schädiger ersetzt werden.OGH 2 Ob 49/98i, 26.02.1998
- Bei unentgeltlichen Pflegeleistungen Dritter erfolgt eine abstrakte Berechnung des Anspruches auf Ersatz der vermehrten Bedürfnisse bei unentgeltlichen Pflegeleistungen Dritter (so schon 2 Ob 71/93).OGH 2 Ob 86/95, 07.12.1995
- Hier: Anschaffungskosten eines Personenkraftwagens.OGH 8 Ob 72/87, 23.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 25.
- OGH 4 Ob 211/23t, 19.12.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 241/21h, 10.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 99/20b, 17.09.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1323
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur den zweckmäßigen Aufwand. Kosten, die der Besserung Ihres verletzungsbedingten Zustands nicht dienen, werden nicht ersetzt, und ob Sie das erkennen konnten, spielt keine Rolle. Gibt es zwei Wege zum selben Ziel, ist nur der deutlich billigere zweckmäßig. Auch die Kosten der Rehabilitation zählen zu den Heilungskosten.
Ja. Machen Sie einen Schaden im eigenen Namen geltend, kann Ihnen der Schädiger die Vorteile entgegenhalten, die aus demselben Ereignis entstanden sind. Dazu zählt die Ersparnis im Haushalt bei Ihnen oder bei Ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte oder der Unterhaltspflichtige klagt.