Muss der Schädiger die Betreuung durch meine Angehörigen zahlen?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Angehörigenpflege in einem eigens dafür gekauften Haus mit getrennten Wohneinheiten für den Geschädigten und die pflegenden Angehörigen bei ständigem Betreuungserfordernis; keine Zeiten einer „Ohnehin-Anwesenheit“.OGH 2 Ob 31/21d, 21.10.2021
- So schon RS0022789.OGH 8 Ob 72/18y, 26.11.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 31/21d, 21.10.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1042
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1358
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für den bloßen Zeitaufwand nicht. Besuche im Krankenhaus mit Anwesenheit, Zuspruch, Berührung und kleinen Hilfen gehören zum familiären Band und werden nicht wie Pflegeleistungen abgegolten. Ersetzt werden nur tatsächliche Auslagen, etwa Fahrtkosten, oder echte Vermögenseinbußen.
Ja. Machen Sie einen Schaden im eigenen Namen geltend, kann Ihnen der Schädiger die Vorteile entgegenhalten, die aus demselben Ereignis entstanden sind. Dazu zählt die Ersparnis im Haushalt bei Ihnen oder bei Ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte oder der Unterhaltspflichtige klagt.