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Muss der Schädiger die Betreuung durch meine Angehörigen zahlen?

günstig für Geschädigter betrifft Verletzte, pflegende Angehörige, Schädiger, Haftpflichtversicherer
Ja, aber nur unter drei Bedingungen zugleich: Ihr Angehöriger wäre sonst nicht zu Hause gewesen, seine Anwesenheit war wirklich nötig, sodass sonst eine bezahlte Pflegekraft hätte einspringen müssen, und dieser Bedarf ist erst durch die Schädigung entstanden. Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, gibt es dafür überhaupt keinen Ersatz.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Handelt es sich bei der pflegenden Betreuungsperson eines Verletzten um eine im selben Wohnverband lebende Angehörige, dann sind Zeiten der erforderlichen Beaufsichtigung durch diese Angehörige dann mit ihrem objektiven Wert ersatzfähig, wenn sie kumulativ folgende Kriterien erfüllen: a) der Angehörige wäre nicht sowieso zu Hause in der Umgebung des Geschädigten gewesen, sondern hätte diese Zeit sonst anderswo verbracht, b) die Anwesenheit einer Aufsichtsperson war objektiv erforderlich, sodass in dieser Zeit eine bezahlte Pflegeperson eingesetzt werden hätte müssen, wenn der Angehörige nicht zur Verfügung gestanden wäre, c) die Schadenszufügung ist für das Anwesenheitserfordernis kausal. Fehlt es auch nur an einer dieser Voraussetzungen, dann liegt überhaupt kein (konkret oder pauschal) ersatzfähiger Schaden vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Besuchszeit als Pflegekosten

Für den bloßen Zeitaufwand nicht. Besuche im Krankenhaus mit Anwesenheit, Zuspruch, Berührung und kleinen Hilfen gehören zum familiären Band und werden nicht wie Pflegeleistungen abgegolten. Ersetzt werden nur tatsächliche Auslagen, etwa Fahrtkosten, oder echte Vermögenseinbußen.

günstig für Schädiger Anrechnung von Vorteilen beim Schadenersatz

Ja. Machen Sie einen Schaden im eigenen Namen geltend, kann Ihnen der Schädiger die Vorteile entgegenhalten, die aus demselben Ereignis entstanden sind. Dazu zählt die Ersparnis im Haushalt bei Ihnen oder bei Ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte oder der Unterhaltspflichtige klagt.

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