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Woran misst das Gericht, wie schwer mein Fehler wiegt?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte, Schädiger
Der Grad der Fahrlässigkeit hängt vom einzelnen Fall ab. Anhaltspunkte sind die Gefährlichkeit der Lage, der Wert der gefährdeten Interessen, Ihr eigenes Interesse an der Vorgangsweise und Ihre persönlichen Fähigkeiten. Im Versicherungsvertragsrecht gilt als grob fahrlässig, wer schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt und Maßnahmen unterlässt, die jedem einleuchten müssen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Beim Grad der Fahrlässigkeit ist auf den Einzelfall abzustellen: Als brauchbare Anhaltspunkte, von denen die Beurteilung im Einzelnen abhängen kann, kommen die Gefährlichkeit der Situation, die zu einer Sorgfaltsanspannung führen sollte, der Wert der gefährdeten Interessen, das Interesse des Handelnden an seiner Vorgangsweise und schließlich die persönlichen Fähigkeiten des Handelnden in Betracht. In diesem Sinn ist für das Versicherungsvertragsrecht anerkannt, dass grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 34.

Im Gesetz

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