Haftet der Hundehalter, wenn mich sein Hund verletzt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß gegen die objektiven Sorgfaltspflichten vertretbar verneint, wenn der Kunststoffverschluss einer Leine, die für die Größe des Hundes angemessen ist, unvorhersehbar bricht, der Hund dadurch auf einen anderen Hund zuläuft und dessen Halterin dadurch stürzt.OGH 2 Ob 214/25x, 20.01.2026
- Hier: Verstoß gegen die objektiven Sorgfaltspflichten vertretbar bejaht, da Beklagte – wenn auch nur für wenige Sekunden – keine Sicht mehr auf den nicht angeleinten Hund hatte, zumal sie dadurch die Möglichkeit verlor, auf dessen (unerwünschtes) Verhalten Einfluss zu nehmen.OGH 4 Ob 163/25m, 16.12.2025
- Hier: Verladung eines Ochsen.OGH 2 Ob 174/21h, 27.01.2022
- Hier: Der Schauplatz des Unfalls war zwar ein Hundeabrichteplatz, allerdings bestand kein fassbarer kausaler Zusammenhang mit einer bestimmten Ausbilungsmaßnahme oder mit einer Besonderheit des Geländes. Der Vorfall ereignete sich auf dem Weg zwischen zwei Übungsstationen, in einer Situation, wie sie alltäglich auch auf einer Straße vorkommen könnte.OGH 8 Ob 6/15p, 23.01.2015
- Hier: „Hyperaktiver“ etwa 23 kg schwerer Hund (Malinois), der bekanntermaßen bereits einen Skateboardfahrer „gezwickt“ hatte; Beweis der ordentlichen Verwahrung nicht gelungen.OGH 2 Ob 66/14s, 12.06.2014
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Auf das subjektive Verschulden des Halters ist nicht abzustellen.OGH 2 Ob 211/09g, 18.12.2009
- Hier: Nach einem Vorfall, bei dem Mutterkühe auf Hunde aggressiv reagierten, ist zumindest eine Warnung durch Aufstellen eines Schildes geboten. - Entlastungsbeweis nicht gelungenOGH 3 Ob 110/07h, 28.06.2007
- Hier: Der Hund der Beklagten war ein noch junger, relativ großer (30 kg schwerer) Hund mit den Eigenschaften lebhaft, verspielt und ungestüm. Schon daraus ergibt sich eine das Normalmaß übersteigende Sorgfaltspflicht.OGH 6 Ob 227/05h, 03.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 27.
- OGH 4 Ob 163/25m, 16.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 197/23v, 25.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 168/19w, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.