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Hafte ich schon, wenn ein Schaden überhaupt möglich war?

günstig für Tierhalter betrifft Tierhalter, Hundehalter, Geschädigte
Als Tierhalter haften Sie nicht schon deshalb, weil ein Schaden durch Ihr Tier nicht völlig ausgeschlossen war. Die Haftung setzt erst ein, wenn Sie jene Vorkehrungen unterlassen haben, die nach den Umständen geboten waren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (50 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die Haftung des Tierhalters tritt nicht schon dann ein, wenn nicht jede Möglichkeit einer Beschädigung durch das Tier ausgeschlossen ist, sondern erst dann, wenn die nach den Umständen gebotenen Vorkehrungen unterlassen wurden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 50.

Im Gesetz

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