Zählt der Aufwand für eine Ersatzkraft als entgangener Verdienst?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 22.10.2019 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch eine Erschwernis infolge größerer Anstrengungen und Mühen in (rein) zeitlicher Hinsicht (also der Fall einer [zwar] „umfangmäßig“ weiterhin leistbaren Haushaltsführung, für die die Klägerin „nur“ [erheblich] mehr Zeit benötigt) ist grundsätzlich geeignet, den geltend gemachten Anspruch auf Hausfrauenrente zu begründen.OGH 7 Ob 14/10z, 14.07.2010
- Auch in einem solchen Fall ist bei der Berechnung davon auszugehen, welchen Aufwand die Klägerin hätte, wenn sie eine Haushaltshilfe bezahlen müsste.OGH 2 Ob 123/88, 28.02.1989
- Hier: Bei dem Ersatzanspruch der durch den Unfall verletzten haushaltführenden Ehefrau für die Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit, handelt es sich um keine abstrakte Rente, sondern um eine Entschädigung für konkreten Verdienstentgang. Ein derartiger Ersatzanspruch ist auch dann zu bejahen, wenn eine verletzte Hausfrau sich tatsächlich keiner bezahlten Hilfskraft bedient, sondern ihre Behinderung durch einen Mehraufwand von Zeit und Mühe überwindet oder in anderer Weise Abhilfe schafft.OGH 8 Ob 7/87, 21.10.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 2 Ob 24/19x, 22.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 179/18i, 28.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.
Nur jenen Teil des Gewinnausfalls, der Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entspricht. Für die übrigen Gesellschafter ist ihr eigener Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, den sie nicht ersetzt bekommen. Entgeht Ihnen die Abgeltung für Ihre persönliche Arbeitsleistung, ist das Verdienstentgang.