Zählen Zulagen und Diäten zu meinem entgangenen Verdienst?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 16.05.2017 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verdienst ist jeder Arbeitserwerb, unabhängig davon, ob er in selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit erzielt wird.OGH 2 Ob 58/02x, 21.05.2003
- Diäten sind wohl zum Verdienstentgang zuzuzählen, zu ersetzen ist aber nur jener Betrag, der über dem Aufwand liegt.OGH 2 Ob 173/00f, 29.06.2000
- Aufwandsentschädigungen sind nur mit dem über dem Aufwand gelegenen Betrag als zu ersetzender "echter" Verdienst zu berücksichtigen.OGH 1 Ob 216/99t, 22.10.1999
- Hier: Umsatzprämie.OGH 2 Ob 6/87, 29.09.1987
- Hier: Differenz zwischen Montagezulage und Entfernungszulage und Mehraufwand.OGH 8 Ob 86/86, 17.12.1986
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: "Tagegelder".OGH 8 Ob 57/86, 04.12.1986
- Hier: Gefahrenzulagen, Journaldienstzulagen, Sonntagszulagen und Feiertagszulagen eines Gendarmeriebeamten.OGH 2 Ob 195/83, 25.10.1983
- Hier: Differenz zwischen Aufwandentschädigung und dem daraus zu bestreitenden Mehraufwand.OGH 8 Ob 236/78, 26.01.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030613 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 176/16w, 16.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zahlt Ihnen der Arbeitgeber während der Krankheit weiter und ersparen Sie sich im Spital Verpflegungskosten, sind das Vorteile, die Ihren Schaden mindern. Sie werden vom Verdienstentgang abgezogen, bevor der Betrag um Ihre Mitverschuldensquote gekürzt wird. Für diese beiden Beträge gibt es keinen Übergang des Anspruchs auf einen Versicherungsträger.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.