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Verliere ich Ersatz, wenn ich den Ausfall durch Überstunden ausgleiche?

günstig für Geschädigter betrifft Selbständige, Unternehmer, Landwirte, Geschädigte, Schädiger
Wenn Sie als Selbständiger nach einer Schädigung Mehrarbeit leisten, also etwa Überstunden oder Wochenendarbeit, um einen Verdienstentgang zu vermeiden, dürfen Sie diese Mehrarbeit ersetzt verlangen. Der Gewinn, den Sie durch diese Mehrarbeit erzielt haben, wird Ihnen dabei nicht angerechnet, auch nicht teilweise.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Hat ein selbständiger Gewerbetreibender Mehrarbeit (Überstunden" und Wochenendarbeit) zur Vermeidung eines Verdienstentganges eingesetzt, kann ihm der damit erzielte Betriebsgewinn auch nicht teilweise auf seinen Ersatzanspruch für diese Mehrarbeit angerechnet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verdienstentgang eines Gesellschafters

Nur jenen Teil des Gewinnausfalls, der Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entspricht. Für die übrigen Gesellschafter ist ihr eigener Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, den sie nicht ersetzt bekommen. Entgeht Ihnen die Abgeltung für Ihre persönliche Arbeitsleistung, ist das Verdienstentgang.

günstig für Schädiger Kosten für Ersatzkräfte nach Verletzung

Nein. Als Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Sie mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch. Sie können nur den entgangenen Gesellschaftsgewinn ersetzt verlangen, nicht aber die Kosten, die die Gesellschaft für Ersatzkräfte getragen hat.

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