Verliere ich Ersatz, wenn ich den Ausfall durch Überstunden ausgleiche?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Abgrenzung von einem Rettungsaufwand und verletzungsbedingter Notwendigkeit der Beiziehung von Ersatzkräften im landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers.OGH 2 Ob 25/25b, 29.04.2025
- Dieser Rettungsaufwand ist bis zur Höhe der Kosten für eine Ersatzkraft zu ersetzen.OGH 2 Ob 81/83, 12.04.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 25/25b, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur jenen Teil des Gewinnausfalls, der Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entspricht. Für die übrigen Gesellschafter ist ihr eigener Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, den sie nicht ersetzt bekommen. Entgeht Ihnen die Abgeltung für Ihre persönliche Arbeitsleistung, ist das Verdienstentgang.
Nein. Als Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Sie mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch. Sie können nur den entgangenen Gesellschaftsgewinn ersetzt verlangen, nicht aber die Kosten, die die Gesellschaft für Ersatzkräfte getragen hat.