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Kann ich eine solche Rente auch für vergangene Zeiten verlangen?

günstig für Schädiger betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Sozialversicherungsträger
Nein. Eine Rente ohne tatsächlichen Verdienstausfall soll Sie für die Zukunft absichern. Für einen bereits vergangenen Zeitraum, in dem feststeht, dass Ihnen nichts entgangen ist, gibt es sie nicht. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz; ein vorübergehender Ausfall davor schadet nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 19.01.2016 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Nur für einen künftigen Zeitraum kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zugesprochen werden, obwohl derzeit kein tatsächlicher Verdienstentgang besteht, (Sicherungsfunktion der Rente), nicht aber für einen bereits verflossenen Zeitraum, in welchem festgestelltermaßen ein solcher Verdienstentgang nicht eingetreten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Erhöhung der Verdienstentgangsrente

Ja. Wenn Sie die Erhöhung einer bereits rechtskräftig zugesprochenen Rente für entgangenen Verdienst verlangen, bleibt das eine Rentenforderung. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die Erhöhung im neuen Verfahren nur für einen bestimmten, bereits vergangenen Zeitraum fordern.

günstig für Geschädigter Künftiger Nachteil durch verminderte Erwerbsfähigkeit

Grundsätzlich setzt ein Anspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit voraus, dass Sie diese im Erwerbsleben auch eingesetzt haben. Ein Nachteil kann aber auch erst in Zukunft eintreten, obwohl Sie zur Zeit des Unfalls nichts verdient und vielleicht auch nicht vorgehabt haben, etwas zu verdienen.

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