Kann ich eine solche Rente auch für vergangene Zeiten verlangen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 19.01.2016 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Umstand, dass der Kläger etwa infolge einer Heilbehandlung einen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten konkreten Verdienstentgang erlitten hat, hindert somit nicht den Zuspruch einer abstrakten Rente, sofern er nur im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz keinen tatsächlichen Verdienstentgang hat.OGH 2 Ob 176/09k, 12.11.2009
- Voraussetzung für die Zuerkennung einer abstrakten Rente ist, dass der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz keinen konkreten Verdienstentgang erleidet.OGH 2 Ob 176/09k, 12.11.2009
- Bei mehreren Rechtsgängen in erster Instanz betreffend das Rentenbegehren kommt es hierbei auf den Schluss der Verhandlung im letzten Rechtsgang an.OGH 8 Ob 640/85, 21.11.1985
- Eine "abstrakte Rente" gebührt immer nur für die Zeit nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Behandlung der Kritik von Fiebich ÖJZ 1958,341 ff und Steininger in der Festschrift für Wilburg 1965,182 ff und in JBl 1966,546.OGH 2 Ob 223/69, 12.09.1969
- Gilt auch für Regressansprüche nach § 1542 RVO, § 332 ASVG.OGH 2 Ob 600/59, 27.04.1960
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 2 Ob 230/15k, 19.01.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wenn Sie die Erhöhung einer bereits rechtskräftig zugesprochenen Rente für entgangenen Verdienst verlangen, bleibt das eine Rentenforderung. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die Erhöhung im neuen Verfahren nur für einen bestimmten, bereits vergangenen Zeitraum fordern.
Grundsätzlich setzt ein Anspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit voraus, dass Sie diese im Erwerbsleben auch eingesetzt haben. Ein Nachteil kann aber auch erst in Zukunft eintreten, obwohl Sie zur Zeit des Unfalls nichts verdient und vielleicht auch nicht vorgehabt haben, etwas zu verdienen.