Bekomme ich Ersatz, wenn mein Firmenfahrzeug ausfällt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: geleaste oder gemietete Sache.OGH 2 Ob 29/20h, 27.11.2020
- Es ist hiebei nicht zu unterstellen, daß der Geschädigte über seinen Kaskoversicherungsbetrag frei verfügen könne, es ist aber wesentlich, ob er mit diesem Betrag die Reparatur hätte vornehmen oder ein Ersatzfahrzeug hätte auftreiben können.OGH 2 Ob 180/72, 30.11.1972
- Auch dann, wenn das Kraftfahrzeug durch Eigentumsvorbehalt belastet ist.OGH 2 Ob 289/69, 15.01.1970
- AutohändlerOGH 2 Ob 261/65, 09.09.1965
- Berechnung des Verdienstentganges bei Autobusunternehmen.OGH 2 Ob 3/63, 21.02.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030624 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 2 Ob 29/20h, 27.11.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine nicht einzeln ausgehandelte Klausel, die dem Unternehmer den Rücktritt ohne sachliche Rechtfertigung erlaubt, ist Ihnen gegenüber unwirksam. Gerechtfertigt ist die Auflösung etwa, wenn Ihre Vertrauenswürdigkeit in Frage steht oder dem Unternehmer die Fortsetzung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.
Ein genereller Verzicht auf Ersatzansprüche im Voraus wird als anstößig empfunden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine so weit gehende Abweichung von den gesetzlichen Regeln nicht hingenommen. Im Zweifel gilt sie nicht als vereinbart oder wird eng ausgelegt.