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Muss ich für den Ersatz tatsächliche Auslagen nachweisen?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Autobesitzer, Wohnungsberechtigte, Versicherungen
Ja. Ersetzt wird nur, was Sie wirklich aufwenden mussten, etwa für einen Mietwagen oder eine Ersatzunterkunft. Für den bloßen Verlust der Möglichkeit, Ihre Sache zu benützen, bekommen Sie kein Geld. Auch die während der Reparatur weiterlaufenden Leasingraten werden nicht ersetzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (26 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1969)

Keine Entschädigung für den bloßen Verlust der Möglichkeit des Gebrauches des Kraftfahrzeuges während der Zeit der unfallsbedingten Reparatur.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Reparaturkosten ohne Reparatur

Ja. Sie müssen die Reparatur nicht schon durchgeführt haben, um die Kosten ersetzt zu bekommen. Es genügt, dass Sie die Absicht haben zu reparieren.

günstig für Geschädigter Kosten des Ersatzfahrzeugs nach einem Unfall

Ja. Wird ein Linienbus beschädigt, hat der Schädiger die Kosten des eingesetzten Ersatzfahrzeugs für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls zu tragen. Ersetzt werden auch die Kosten dafür, ein Reservefahrzeug bereitzuhalten, allerdings nur bis zu jener Grenze, die die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeugs am Markt kosten würde.

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