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Kann ich für mein verletztes Kind schon Verdienstentgang fordern?

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Nein, dafür ist es noch zu früh. Solange Ihr Kind das Alter, in dem es ohne den Unfall zu verdienen begonnen hätte, nicht erreicht hat, gebührt kein Ersatz für entgangenen Verdienst. Eine Entschädigung wegen einer Verunstaltung, etwa nach einer Augenverletzung, können Sie dagegen schon jetzt verlangen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1933)

Das Begehren eines am Körper beschädigten Kindes nach Ersatz des Verdienstentganges ist verfrüht; das gleiche gilt jedoch nicht hinsichtlich des Begehrens nach Entschädigung wegen Verunstaltung durch die Verletzung eines Auges.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Verdienstentgang ohne laufendes Einkommen

Ein Anspruch, weil Sie nach einer Verletzung nicht mehr oder weniger arbeiten können, setzt in der Regel voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Verletzung erwerbstätig waren. Er besteht aber auch dann, wenn anzunehmen ist, dass Sie eine Arbeit gesucht und gefunden hätten.

günstig für Geschädigter Berechnung des Verdienstentgangs

Verglichen wird mit dem, was ohne die Verletzung gewesen wäre. Sie sollen dadurch weder besser noch schlechter stehen als ohne den Unfall. Dazu zählen auch Überstunden, die Sie sonst geleistet hätten, und andere Einkünfte; der Begriff Verdienst wird nicht eng verstanden.

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