Ist die Kündigung unwirksam, wenn ein falscher Paragraf steht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.07.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 73 Abs 1 Tir LVBG.OGH 8 ObA 54/06h, 13.07.2006
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 283/92, 16.12.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 ObA 87/16h, 26.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 886
- ABGB § 914
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine ungerechtfertigte Entlassung gilt als Kündigung, wenn der geltend gemachte Grund zumindest einen Kündigungsgrund darstellt. Ob dieser dem Entlassungsgrund genau entspricht, ist nicht entscheidend. Liegt auch kein Kündigungsgrund vor, ist die Entlassung unwirksam.
Dass eine Kündigung schriftlich und mit Angabe des Grundes erfolgen muss, schützt Sie als gekündigte Person. Sie sollen Klarheit darüber haben, welcher Sachverhalt wirklich als Kündigungsgrund geltend gemacht wird. Die Kündigung darf deshalb so verstanden werden, wie sie für Sie als Empfänger erkennbar gemeint war.