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Ist meine Kündigung ungültig, wenn der falsche Paragraf steht?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Arbeitgeber
Nein. Es genügt, dass dem Kündigungsschreiben deutlich zu entnehmen ist, welcher Grund geltend gemacht wird. Ein Schreibfehler oder die irrtümliche Berufung auf eine falsche Gesetzesstelle schadet nicht. Dafür reicht es, einen der gesetzlichen Kündigungstatbestände zu nennen oder auf den entsprechenden Sachverhalt hinzuweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Es genügt, wenn dem Kündigungsschreiben deutlich entnommen werden kann, was als Kündigungsgrund geltend gemacht wird; ein Schreibfehler oder die irrtümliche Unterstellung des angeführten Kündigungsgrundes unter eine andere Gesetzesstelle schadet nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entlassung ohne ausreichenden Grund

Eine ungerechtfertigte Entlassung gilt als Kündigung, wenn der geltend gemachte Grund zumindest einen Kündigungsgrund darstellt. Ob dieser dem Entlassungsgrund genau entspricht, ist nicht entscheidend. Liegt auch kein Kündigungsgrund vor, ist die Entlassung unwirksam.

günstig für Arbeitnehmer Nachschieben von Gründen bei Entlassung

Gründe, die im Kündigungsschreiben fehlen, können später nicht zur Rechtfertigung der Kündigung nachgereicht werden. Dasselbe gilt für Entlassungsgründe: Was im Entlassungsschreiben nicht steht, kann später auch nicht als Kündigungsgrund geltend gemacht werden.

Verwandte Fragen

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Arbeitsrecht · Falsch genannter Entlassungsgrund
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