Zum Inhalt springen

Gilt eine nachgeforderte Rentenerhöhung noch als Rente?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Versicherer
Ja. Wenn Sie die Erhöhung einer bereits rechtskräftig zugesprochenen Rente für entgangenen Verdienst verlangen, bleibt das eine Rentenforderung. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die Erhöhung im neuen Verfahren nur für einen bestimmten, bereits vergangenen Zeitraum fordern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Die auf die Erhöhung einer rechtskräftig zuerkannten Verdienstentgangsrente gerichteten Ansprüche sind ebenfalls als Rentenforderungen zu behandeln, auch wenn sie im Folgeprozess nur für einen bestimmten, in der Vergangenheit liegenden Zeitraum geltend gemacht werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Rente für entgangenes Einkommen ändern

Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.

günstig für Schädiger Unfallrente und Verdienstentgang

Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Anpassung der Hinterbliebenenrente an die Teuerung
Schadenersatz · Rente oder Kapital beim Verdienstentgang
Schadenersatz · Rente nur für die Zukunft