Wofür ist das Schmerzengeld eigentlich gedacht?
betrifft Unfallopfer, Verletzte, Erben, Versicherer
Es soll die durch die Schmerzen entstandenen Unlustgefühle ausgleichen. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, sich als Ersatz für die Leiden und die entzogene Lebensfreude andere Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen. Bestimmte Anschaffungen wie ein Spezialfahrrad werden deshalb nicht gesondert ersetzt, und mit dem Tod des Verletzten endet diese Ausgleichsfunktion.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (26 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Das Schmerzengeld soll die durch die Schmerzen entstandenen Unlustgefühle ausgleichen und den Verletzten in die Lage versetzen, sich als Ersatz für die Leiden und anstelle der ihm entzogenen Lebensfreude auf andere Weise gewisse Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines Spezialfahrrads und eines speziell adaptierten Quads, sondern nur Ausgleich der Unlustgefühle.OGH 2 Ob 99/20b, 17.09.2020
- Kein vererbliches „Schmerzengeld für verkürztes Leben". Die Ausgleichsfunktion des Schmerzengeldes endet mit dem Tod des Verletzten.OGH 2 Ob 55/04h, 01.03.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031061 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 2 Ob 99/20b, 17.09.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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