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Wofür ist das Schmerzengeld eigentlich gedacht?

betrifft Unfallopfer, Verletzte, Erben, Versicherer
Es soll die durch die Schmerzen entstandenen Unlustgefühle ausgleichen. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, sich als Ersatz für die Leiden und die entzogene Lebensfreude andere Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen. Bestimmte Anschaffungen wie ein Spezialfahrrad werden deshalb nicht gesondert ersetzt, und mit dem Tod des Verletzten endet diese Ausgleichsfunktion.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (26 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Das Schmerzengeld soll die durch die Schmerzen entstandenen Unlustgefühle ausgleichen und den Verletzten in die Lage versetzen, sich als Ersatz für die Leiden und anstelle der ihm entzogenen Lebensfreude auf andere Weise gewisse Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031061 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Im Gesetz

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