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Erben wir Schmerzengeld für die verkürzte Lebenszeit des Verstorbenen?

günstig für Schädiger betrifft Erben, Hinterbliebene, Geschädigte, Versicherungen
Nein. Ein eigenes Schmerzengeld dafür, dass das Leben verkürzt wurde, gibt es nicht, denn der Ausgleich endet mit dem Tod des Verletzten. Litt er aber daran, dass er um seine geringere Lebenserwartung wusste, kann das bei der Bemessung seines Schmerzengeldes berücksichtigt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2005)

Kein vererbliches „Schmerzengeld für verkürztes Leben". Die Ausgleichsfunktion des Schmerzengeldes endet mit dem Tod des Verletzten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Keine Anrechnung beim Schmerzengeld

Nein. Vorteile werden nur beim Vermögensschaden angerechnet, also etwa beim entgangenen Verdienst oder bei Heilungskosten. Das Schmerzengeld gleicht dagegen einen Schaden aus, der sich nicht in Geld messen lässt; ein Vermögensvorteil wird darauf nicht angerechnet.

günstig für Geschädigter Schmerzengeld für Sorgen und Dauerfolgen

Zum Schmerzengeld zählen auch Sorgen um die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit, um die spätere Berufsausübung und um die Familie, die Versorgung und Pflege entbehrt. Berücksichtigt werden außerdem alle Dauerfolgen, die Sie daran hindern, Lebensfreuden zu genießen, die Sie vor dem Unfall genossen haben, etwa bei einem ertaubten Musikfreund oder einem bewegungsbehinderten Sportler.

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