Erben wir Schmerzengeld für die verkürzte Lebenszeit des Verstorbenen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2005)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Leidenszustände, die aus dem Wissen des Geschädigten um seine verringerte Lebenserwartung resultieren, können bei der Globalbemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden.OGH 10 Ob 89/15h, 07.06.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 7 Ob 170/25p, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 88/21h, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 89/15h, 07.06.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Vorteile werden nur beim Vermögensschaden angerechnet, also etwa beim entgangenen Verdienst oder bei Heilungskosten. Das Schmerzengeld gleicht dagegen einen Schaden aus, der sich nicht in Geld messen lässt; ein Vermögensvorteil wird darauf nicht angerechnet.
Zum Schmerzengeld zählen auch Sorgen um die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit, um die spätere Berufsausübung und um die Familie, die Versorgung und Pflege entbehrt. Berücksichtigt werden außerdem alle Dauerfolgen, die Sie daran hindern, Lebensfreuden zu genießen, die Sie vor dem Unfall genossen haben, etwa bei einem ertaubten Musikfreund oder einem bewegungsbehinderten Sportler.