Wonach richtet sich die Höhe meines Ersatzes für seelisches Leid?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Berücksichtigung des seelischen Ungemachs aufgrund einer abgebrochenen und im Körper verbliebenen Operationsschere, auch wenn daraus keine körperlichen Schmerzen resultieren.OGH 4 Ob 48/16m, 30.03.2016
- Fragen dieser Bemessung hängen immer von den Umständen des Einzelfalls ab, sodass ihnen in der Regel keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt, sofern keine auffallende Fehlbeurteilung, also eine krasse Verkennung der Auslegungsgrundsätze vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muss.OGH 8 ObA 23/14m, 26.06.2014
- Im Allgemeinen ist bei der Entschädigung für erlittene Diskriminierung insbesondere auf deren Dauer und die Erheblichkeit der Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen. Die Höhe der Entschädigung für die erlittene psychische Beeinträchtigung ist nach § 12 Abs 14 GlBG so zu bemessen, dass diese tatsächlich und wirksam ausgeglichen wird, die Entschädigung der erlittenen Beeinträchtigung angemessen ist und Diskriminierungen verhindert.OGH 8 ObA 23/14m, 26.06.2014
- Die mit der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einhergehenden Unlustgefühle sind mitzuberücksichtigen.OGH 6 Ob 94/05z, 23.06.2005
- Bei der Bemessung des Schmerzengeldes sind die Art und Schwere der Körperverletzung, die Art, Intensität und Dauer der Schmerzen sowie die Dauer der Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des Verletzten überhaupt und die damit verbundenen Unlustgefühle zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 154/03s, 10.07.2003
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- Eine hochschwangere Person empfindet eine Haft naturgemäß (noch) wesentlich unangenehmer als eine Frau, die einige Zeit nach der Entbindung einigermaßen vorbereitet die Haft antritt.OGH 1 Ob 88/00y, 21.06.2000
- Den für die Ersatzbemessung bei konventionswidrigem Freiheitsentzug ableitbaren Grundsätzen ist weder ein Tagessatzsystem noch eine allgemeine Aussage darüber zu entnehmen, welcher Intensität körperlicher Schmerzen das durch eine konventionswidrige Haft bewirkte seelische Ungemach gleichzuhalten ist. Die Bemessungskriterien sind vielmehr als bewegliches System zu verstehen, innerhalb dessen Grenzen ein weiter Spielraum für die den Erfordernissen des Einzelfalls jeweils gerecht werdende Ermessensübung besteht.OGH 1 Ob 94/00f, 28.04.2000
- SchmerzengeldOGH 2 Ob 102/81, 30.11.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 16.
- OGH 9 ObA 24/26h, 25.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 69/21m, 22.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 67/19i, 27.02.2020, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 147/19m, 26.02.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 49/16w, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1293
- ABGB § 1323
- ABGB § 1324
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1329
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wie schwer das Verschulden des Schädigers wiegt, spielt für die Höhe des Schmerzengeldes keine Rolle, auch bei sehr hohem Verschuldensgrad nicht. Berücksichtigt wird dagegen das seelische Ungemach, etwa die eingeschränkte Beweglichkeit, Minderwertigkeitsgefühle und die verringerte Lebensfreude.
Eine Gesundheitsverletzung ist eine Störung der inneren Lebensvorgänge, etwa ein Schock durch eine massive Einwirkung auf die Psyche. Eine seelische Einwirkung, die bloß Ihr Wohlbefinden beeinträchtigt, genügt dafür nicht. Bloße Verärgerung oder Aufregung über einen eingetretenen Schaden reicht daher für einen Anspruch nicht aus.