Wonach richtet sich die Höhe meines Schmerzengeldes?
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (139 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schmerzengeld für zahnärztliche Behandlungsfehler, die zum Auftreten und Fortbestand von Verspannungen in der gesamten Kau-, Kopf- und Nackenmuskulatur mit Schwindel, zum Auftreten eines Tinnitus, Entzündungen am Zahnfleisch und elektrischen Impulsen führten; zudem mussten dem Kläger im Zuge der Heilbehandlung vier Zähne gezogen werden.OGH 7 Ob 122/23a, 24.10.2023
- Hier: Schmerzengeld wegen Verbleib eines Fremdkörpers in der Gebärmutter nach Entfernung der Spirale.OGH 2 Ob 51/23y, 20.04.2023
- Hier: erektile Dysfunktion.OGH 3 Ob 9/21a, 22.04.2021
- Hier: Ein „zögerliches Regulierungsverhalten“ des Haftpflichtversicherers ist kein gesondert zu berücksichtigendes Kriterium für die Bemessung des Schmerzengeldes, sofern es sich nicht in einer – dann aber ohnehin in die Bemessung des Schmerzengeldes einfließenden – Verschlechterung des Gesundheitszustands der Geschädigten niederschlägt.OGH 2 Ob 216/19g, 26.05.2020
- Erforderlich ist nur, dass die Körperverletzung noch als abgrenzbare immaterielle Beeinträchtigung gesehen werden kann.OGH 2 Ob 48/16x, 28.03.2017
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- Zwar ist die Dauer der Schmerzempfindung bei der Bemessung des Schmerzengelds ein wichtiger Faktor, es kommt aber auch auf den Rang des verletzten Rechtsguts an. Gerade beim Tod des Verletzten, der in zeitlicher Nähe zum Unfall liegt, kann nicht allein auf die kurze Dauer der Leidenszeit abgestellt werden. Es muss vielmehr auch die Schwere des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit berücksichtigt werden.OGH 2 Ob 48/16x, 28.03.2017
- Hier: Zur Frage der Berücksichtigung einer Schmerzmedikation bei der Bemessung des Schmerzengelds.OGH 1 Ob 5/09f, 26.02.2009
- Tendenziell erscheint es geboten, das Schmerzengeld nicht zu knapp zu bemessen.OGH 2 Ob 238/07z, 14.02.2008
- Auch im Fall von seelischen Schmerzen ist die Bemessung global wahrzunehmen.OGH 2 Ob 135/07b, 27.09.2007
- Es soll die durch die Schmerzen entstandenen Unlustgefühle ausgleichen und den Verletzten in die Lage versetzen, sich als Ersatz für die Leiden und anstelle der ihm entzogenen Lebensfreude auf andere Weise gewisse Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen.OGH 8 Ob 47/86, 04.12.1986
- Auch die Dauer der Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes, die damit verbundenen Unlustgefühle, der Heilungsverlauf und die Dauerfolgen, sowie die damit verbundenen seelischen Beeinträchtigungen.OGH 8 Ob 213/82, 18.11.1982
- Keine Tagessätze.OGH 2 Ob 127/79, 19.09.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031040 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 139.
- OGH 6 Ob 132/25t, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 80/25b, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 63/25y, 28.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 122/23a, 24.10.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 51/23y, 20.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 216/19g, 26.05.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 31/20w, 25.05.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 120/17h, 29.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 110/17p, 20.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 217/16z, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Schmerzengeld wird grundsätzlich einmal für alles zugesprochen, was Sie erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden. Sie können es daher nicht nach Belieben auf einzelne Zeiträume aufteilen. Eine spätere ergänzende Bemessung ist nur möglich, wenn die Folgen damals noch nicht überschaubar waren.
Nein. Wie schwer das Verschulden des Schädigers wiegt, spielt für die Höhe des Schmerzengeldes keine Rolle, auch bei sehr hohem Verschuldensgrad nicht. Berücksichtigt wird dagegen das seelische Ungemach, etwa die eingeschränkte Beweglichkeit, Minderwertigkeitsgefühle und die verringerte Lebensfreude.