Wie viel Schmerzengeld bekomme ich für den Verlust des Augenlichts?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1968)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: „40.000 EUR bei Verlust eines Auges.“OGH 2 Ob 206/17h, 28.11.2017
- Hier: Massive Beeinträchtigung des Sehvermögens beider Augen von insgesamt 90 % - und andere Beschwerden - Schmerzengeld insgesamt 75.000 EUR.OGH 2 Ob 55/12w, 28.06.2012
- Hier: S 700.000OGH 2 Ob 14/86, 08.04.1986
- Praktische Erblindung sowie Verlust des Geruchssinnes und Geschmackssinnes.OGH 2 Ob 59/84, 30.10.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031218 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 206/17h, 28.11.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für den seelischen Schmerz über den Verlust eines nahen Angehörigen gibt es nur dann Geld, wenn der Schädiger grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit oder bloßer Gefährdungshaftung besteht kein solcher Anspruch. Etwas anderes gilt, wenn Sie dadurch selbst gesundheitlich geschädigt wurden.
Nein. Auch wenn Sie das Schmerzengeld in zwei Verfahren für verschiedene Zeiträume verlangen, dürfen Sie insgesamt nicht mehr erhalten, als bei einer einzigen Gesamtbemessung zugesprochen worden wäre. Die im ersten Verfahren festgestellten Unfallfolgen müssen im zweiten aber nicht noch einmal festgestellt werden.