Wie hoch fällt mein Schmerzengeld nach einer Verletzung aus?
betrifft Verletzte, Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Versicherungen
Das Gericht sieht sich Ihren Fall einzeln an, muss sich dabei aber auch an einem allgemeinen Maßstab orientieren. Der Betrag darf den Rahmen, den die Gerichte in vergleichbaren Fällen ziehen, nicht sprengen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (101 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Bei der Bemessung des Schmerzengelds ist einerseits auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, andererseits zur Vermeidung einer völligen Ungleichmäßigkeit der Rechtsprechung ein objektiver Maßstab anzulegen. Es darf der von der Judikatur ganz allgemein gezogene Rahmen für die Bemessung im Einzelfall nicht gesprengt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: eine Schädelprellung, eine Zerrung der Halswirbelsäule, eine Prellung des Rückenmarks mit Sensibilitätsstörungen sowie eine sich bereits bessernde Augenbewegungsstörung, die den Verletzten am weiteren Schulbesuch nicht gehindert hatOGH 7 Ob 83/24t, 28.08.2024
- Hier: Schmerzengeld für zahnärztliche Behandlungsfehler, die zum Auftreten und Fortbestand von Verspannungen in der gesamten Kau-, Kopf- und Nackenmuskulatur mit Schwindel, zum Auftreten eines Tinnitus, Entzündungen am Zahnfleisch und elektrischen Impulsen führten; zudem mussten dem Kläger im Zuge der Heilbehandlung vier Zähne gezogen werden.OGH 7 Ob 122/23a, 24.10.2023
- Hier: Schmerzengeld wegen Verbleib eines Fremdkörpers in der Gebärmutter nach Entfernung der Spirale.OGH 2 Ob 51/23y, 20.04.2023
- Hier: Zum Unfallzeitpunkt 25-jährige Klägerin erlitt unter anderem neben einem schweren Schädel-Hirn-Trauma zahlreiche massive Kopf- und Rückenverletzungen und einen 75%igen Gesichtsfeldverlust beider Augen mit schweren Schäden an den Sehnerven, ein schwergradiges organisches Psychosyndrom mit posttraumatischer Epilepsie sowie eine organisch affektive Störung mit depressiver Auslenkung und eine organische Angststörung.OGH 2 Ob 117/22b, 06.09.2022
- Hier: zum Tode führendes Polytrauma mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma, Hirnödem, apallischem Syndrom, beidseitigen Schambeinfrakturen, Rippenfrakturen rechts mit Lungenkontusion und weiteren Verletzungen; 70 Tage starke, 173 Tage mittelstarke und 235 Tage leichte Schmerzen; Schmerzengeld von (ungekürzt) 110.000 EUR angemessen.OGH 2 Ob 32/21a, 26.05.2021
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- Hier: erektile Dysfunktion.OGH 3 Ob 9/21a, 22.04.2021
- Hier: Schicksalhafte Komplikation einer Schädigung des Nervus radialis im linken Oberarm, die eine eingeschränkte Beweglichkeit des Handgelenks und ein Spreizdefizit der Finger zur Folge hat.OGH 8 Ob 16/21t, 25.03.2021
- Hier: Zuspruch eines „ergänzenden“ Schmerzengeldes unter Bedachtnahme auf die – die Mobilität bereits stark einschränkenden - Vorerkrankungen.OGH 1 Ob 31/20w, 25.05.2020
- Hier: Aufzugreifende Fehlbeurteilung bei der Bemessung des Schmerzengeldes.OGH 1 Ob 31/20w, 25.05.2020
- Hier: Zehenamputation: überhöhter, im Wesentlichen und offensichtlich auf einer Verwechslung der Währungseinheiten in der als maßgeblich zitierten Vergleichsentscheidung beruhender Zuspruch.OGH 2 Ob 214/14f, 09.04.2015
- Die Zuerkennung höherer Beträge im Vergleich zu früheren Schmerzengeldzusprüchen ist einerseits aufgrund der inflationsbedingten Geldentwertung und andererseits aufgrund der oben zitierten Rechtsprechung, wonach das Schmerzengeld tendenziell nicht zu knapp zu bemessen ist, gerechtfertigt.OGH 2 Ob 83/14s, 11.09.2014
- Hier war nicht nur der Funktionsverlust eines Auges, sondern lebenslang ständig wiederkehrende unfallskausale Schmerzen und Missempfindungen als medizinisch gesicherte Prognose in die Entscheidung einzubeziehen.OGH 8 Ob 35/13z, 29.04.2013
- Lediglich im Falle einer eklatanten Fehlbemessung, die völlig aus dem Rahmen der ständigen oberstgerichtlichen Rechtsprechung fällt, wäre zur Vermeidung gravierender Ungleichbehandlungen durch die Rechtsprechung und damit letztlich aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit eine Revision ausnahmsweise zulässig.OGH 3 Ob 283/08a, 19.05.2009
- Hier: Sexueller Missbrauch.OGH 1 Ob 60/07s, 26.06.2007
- Hier: Verunstaltungsentschädigung nach § 1326 ABGB.OGH 7 Ob 36/03z, 07.05.2003
- Tendenziell erscheint es dabei geboten, das Schmerzengeld nicht zu knapp zu bemessen.OGH 7 Ob 281/02b, 26.02.2003
- Hier: Berücksichtigung des Todes des Verletzten vor Schluss der Verhandlung erster Instanz.OGH 2 Ob 314/02v, 30.01.2003
- Erhöhung der Schmerzengeldsätze bei Schwerstverletzten.OGH 2 Ob 237/01v, 18.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 101.
- OGH 2 Ob 181/25v, 20.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 163/25m, 16.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 132/25t, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 80/25b, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 63/25y, 28.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 196/24y, 12.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 62/24v, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 83/24t, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 83/24f, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1326
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