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Wonach richtet sich die Höhe meines Schmerzengeldes?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Patienten, Versicherer
Die Höhe richtet sich danach, wie lange und wie stark Sie körperlich und seelisch gelitten haben, wie kompliziert die Heilung verlief und welche Folgen bleiben. Auch eine Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit zählt dazu. Dass die Versicherung zögerlich zahlt, erhöht das Schmerzengeld für sich genommen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.05.2020 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Schmerzengeldbemessung nach der Dauer und Intensität der körperlichen und der seelischen Schmerzen, der Kompliziertheit des Heilungsverlaufes und der Dauerfolgen einschließlich der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Einmalige Bemessung des Schmerzengelds

Nein. Das Schmerzengeld wird grundsätzlich einmal für alles zugesprochen, was Sie erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden. Sie können es daher nicht nach Belieben auf einzelne Zeiträume aufteilen. Eine spätere ergänzende Bemessung ist nur möglich, wenn die Folgen damals noch nicht überschaubar waren.

günstig für Schädiger Teilschmerzengeld und Gesamtbemessung

Auch wenn Sie Schmerzengeld nur für einen bestimmten Zeitraum fordern, bemisst das Gericht den Betrag für die gesamten Folgen, sofern die zeitliche Beschränkung nicht begründet ist. Mehr als den geforderten Betrag kann Ihnen das Gericht dabei nicht zusprechen.

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