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Darf ich Schmerzengeld nur für einen bestimmten Zeitraum verlangen?

günstig für Schädiger betrifft Verletzte, Geschädigte, Kläger, Versicherungen
Nein. Das Schmerzengeld wird grundsätzlich einmal für alles zugesprochen, was Sie erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden. Sie können es daher nicht nach Belieben auf einzelne Zeiträume aufteilen. Eine spätere ergänzende Bemessung ist nur möglich, wenn die Folgen damals noch nicht überschaubar waren.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (124 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch so weit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 27 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031307 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 124.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Nachforderung von Schmerzengeld

Ja, aber nur für Schmerzen, die nicht bloß eine Fortsetzung der früheren sind und mit denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht zu rechnen war. Das gilt auch, wenn früher ein Gesamtbetrag festgesetzt oder ein Vergleich mit Gesamtabgeltung geschlossen wurde. Maßgeblich ist, ob Ihnen damals alle wesentlichen Umstände bekannt waren.

günstig für Geschädigter Nachforderung von Schmerzengeld

Ja. Hat der Schädiger einen ersten, vorläufig geforderten Schmerzengeldbetrag sofort anerkannt, sind Sie damit nicht endgültig abgefunden. Für Schmerzen und bleibende Folgen, die erst später auftreten, können Sie weiterhin eine Abgeltung verlangen.

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