Was passiert, wenn ich Schmerzengeld nur für einen Zeitraum fordere?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Um beurteilen zu können, ob eine Teilbemessung oder eine Globalbemessung vorzunehmen ist, bedarf es Feststellungen über die Vorhersehbarkeit zukünftiger schmerzauslösender Ereignisse.OGH 2 Ob 24/19x, 22.10.2019
- Eine mehrmalige Schmerzengeldbemessung ist nur dann zulässig, wenn eine Globalbemessung zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz versagt und zwar ua dann, wenn (trotz an sich abgeklärtem Verletzungsbild) Schmerzen in ihren Auswirkungen für den Verletzten zum Zeitpunkt des Schlusses erster Instanz noch gar nicht oder nicht endgültig überschaubar erscheinen. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Kläger behauptungs- und beweispflichtig. Er hat den Nachweis zu führen, dass die Geltendmachung eines Teilbetrages aus besonderen Gründen ausnahmsweise doch zulässig ist.OGH 2 Ob 93/04x, 20.10.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 14.
- OGH 2 Ob 181/25v, 20.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 62/24v, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 162/24y, 15.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 60/20t, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 24/19x, 22.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 41/19v, 25.04.2019, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 68/18s, 16.05.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben Sie rechtzeitig auf Feststellung geklagt, dass der Schädiger auch für künftige Schäden haftet, dürfen Sie Ihre Schmerzengeldforderung später ohne Weiteres erhöhen. Die Verjährung steht dem dann nicht entgegen.
Wenn das gesamte Ausmaß Ihrer körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen noch nicht absehbar ist, dürfen Sie einen Teil des Schmerzengeldes einklagen. In diesem Fall ist es nicht sachgerecht, in diesen Teilbetrag auch die schon bekannten künftigen Schmerzen einzurechnen.