Muss ich nach einem Unfall einen anderen Beruf annehmen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1876, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (127 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1876)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit durch die unterbliebene Vorziehung einer Reparatur aufgrund der Blockierung eines Reparaturgleises.OGH 2 Ob 215/24t, 21.01.2025
- Hier: Zur Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung eines groben Verschuldens in einem außerordentlichen Rechtsmittel.OGH 1 Ob 132/23b, 20.09.2023
- Hier: Sich trotz gültigem Kaufvertrag an einem gegen den erklärten Willen durchgeführten Bieterverfahren zu beteiligen und die Liegenschaft zu einem allenfalls weit über dem eigentlichen Kaufpreis liegenden Preis (nochmals von der Beklagten) zu erwerben, unzumutbar. Beurteilung der Vorinstanzen nicht zu beanstanden.OGH 1 Ob 106/23d, 27.06.2023
- Hier: Rückforderung der Versicherungssteuer aus dem Titel Schadenersatz nach Spätrücktritt vom Lebensversicherungsvertrag.OGH 7 Ob 105/20x, 16.09.2020
- Es ist dem Versicherungsnehmer objektiv nicht zumutbar, bei einem Vermittlungsfehler des Maklers gegen einen Dritten, der den Schaden verursachte, selbst vorgehen zu müssen.OGH 7 Ob 13/20t, 24.06.2020
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- Hier: Nichterhebung eines Rekurses gegen den Kostenvorbehalt bis zur rechtskräftigen Erledigung der Streitsache ist keine Verletzung der Schadensminderungspflicht.OGH 10 Ob 73/19m, 26.05.2020
- Hier: Umschuldung eines rechtswidrig aufgekündigten Kredits vor Entscheidung über die Darlehensklage.OGH 4 Ob 24/18k, 25.09.2018
- Im Nichtergreifen eines Rechtsbehelfs liegt aber dann keine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit, wenn der Entschluss des Verletzten durch den haftungsbegründenden Vorgang herausgefordert wurde, er also erst durch das pflichtwidrige Verhalten des Schädigers in die Lage kam, eine solche Entscheidung treffen zu müssen.OGH 4 Ob 24/18k, 25.09.2018
- Ergreift der Geschädigte kein Rechtsmittel obwohl es geeignet gewesen wäre, den Schaden ganz oder teilweise abzuwenden, so handelt er sorglos in eigenen Angelegenheiten und verletzt die ihm obliegende Rettungspflicht.OGH 9 Ob 22/15y, 29.07.2015
- Maßgebend ist, ob der Geschädigte jene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Betroffener in seiner Lage angewendet hätte, um eine Schädigung nach Möglichkeit abzuwenden.OGH 9 Ob 22/15y, 29.07.2015
- Voraussetzung für die Bejahung einer Schadenminderungspflicht ist die Zumutbarkeit der Schadensabwehr, die sich nach den Interessen beider Teile im Einzelfall und den Grundsätzen des redlichen Verkehrs bestimmt.OGH 8 Ob 6/10f, 21.12.2010
- Hier: Die Prüfung der Zumutbarkeit einer Umschulung oder der Annahme einer anderen als der bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit (als Spezialfall der Schadensminderungspflicht) kann nur einzelfallbezogen erfolgen.OGH 2 Ob 100/10k, 08.07.2010
- Die Frage, was dem Geschädigten im Rahmen der Schadensminderungspflicht zumutbar ist, hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ab und ist daher keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 10 Ob 94/08h, 04.11.2008
- Hier: Unterlassung einer erfolgversprechenden Löschungsklage.OGH 8 Ob 85/06t, 30.11.2006
- Im Nichtergreifen eines Rechtsmittels oder der Unterlassung einer Prozessführung kann eine Verletzung der Schadensminderungspflicht liegen.OGH 8 Ob 85/06t, 30.11.2006
- Hier: Kosten der versuchten Heilung eines auch für die Zucht verwendeten Rasse-Jagdhundes (kein Nutztier).OGH 8 Ob 93/01m, 10.05.2001
- Die Verletzung der Schadensminderungspflicht muss schuldhaft erfolgen, damit dies zum Nachteil des Geschädigten führen kann.OGH 2 Ob 324/00m, 07.12.2000
- Der Geschädigte verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er schuldhaft Handlungen unterlässt, die von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden und geeignet wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern.OGH 1 Ob 9/00f, 28.03.2000
- Ist die konkret vom Schädiger angebotene Beschäftigung nicht offensichtlich unzumutbar, hat der Geschädigte darzutun, weshalb dies der Fall sein soll.OGH 2 Ob 147/98a, 25.06.1998
- Das Nichtergreifen eines Rechtsmittels kann Verletzung der Schadensminderungspflicht sein. Der Geschädigte ist aber nicht zu gerichtlichen Schritten verpflichtet, die mit einem bedeutenden Kostenrisiko verbunden sind oder geringe Aussicht auf Erfolg haben.OGH 4 Ob 127/97y, 10.06.1997
- Hier: Frage, inwieweit im Unterlassen einer Prozessführung oder im Nichtergreifen eines Rechtsmittels eine Verletzung der Schadensminderungspflicht liegt.OGH 8 Ob 504/94, 25.11.1994
- Die Beförderung mit einem Personenkraftwagen eines infolge eines Unfalles pflegebedürftigen Minderjährigen zur Behandlung ins Krankenhaus und zurück zu den Eltern kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Üblichkeit dieses Verkehrsmittels nicht als Verletzung einer Schadensminderungspflicht beurteilt werden.OGH 2 Ob 94/88, 30.08.1988
- Voraussetzung der Schadensminderungspflicht ist Zumutbarkeit der Schadensabwehr.OGH 8 Ob 78/86, 04.06.1987
- Keine Pflicht des Geschädigten, sich vor Abwicklung seines Schadens mit seinem Kaskoversicherer mit dem Bestehen und allenfalls dem Umfang der Haftung der Lenker, Halter und damit auch Haftpflichtversicherer der anderen am Unfall beteiligten ausländischen Kraftfahrzeuge bis ins Detail auseinanderzusetzen.OGH 8 Ob 33/87, 21.05.1987
- Keine Pflicht eines Taxiunternehmers, der für sein Unternehmen immer nur Neufahrzeuge angeschafft hatte, entgegen dieser Gepflogenheit das Risiko eines Gebrauchtwagenkaufes auf sich zu nehmen, um den Schädiger den Ersatz des Verdienstentganges infolge einer längeren Zeit bis zur Lieferung des Neuwagens zu ersparen.OGH 8 Ob 67/84, 08.11.1984
- Auf die bisherige berufliche Tätigkeit und die persönlichen Verhältnisse des Geschädigten ist Betracht zu nehmen.OGH 8 Ob 49/77, 30.03.1977
- Umschulung von Verkäuferin auf Heimarbeiterin unzumutbar.OGH 2 Ob 176/76, 08.10.1976
- Keine Verletzung der Schadenminderungspflicht, wenn sich die Verletzte statt eines zweckmäßigen achttägigen stationären Krankenhausaufenthaltes der Pflege ihrer Kinder widmet und hiedurch länger dauernde Schmerzen erleidet.OGH 2 Ob 230/74, 03.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 127.
- OGH 2 Ob 176/25h, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 97/24g, 25.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 16/25f, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 120/24y, 22.01.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 149/24d, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 215/24t, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 98/24y, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ob 125/23z, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 70/23i, 19.10.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1304
- ABGB § 1325 · Insbesondere
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Können Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, müssen Sie eine Umschulung beginnen, wenn sie Ihnen im Einzelfall zumutbar ist. Ist sie an Ihrem Heimatort nicht möglich, müssen Sie grundsätzlich auch eine auswärtige Schulungsstätte aufsuchen, sofern keine Umstände dagegen sprechen. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab.
Nein, nicht in vollem Umfang. Lösen Sie Ihr Dienstverhältnis schuldhaft und verdienen deshalb weniger als vor dem Unfall, wird Ihnen das angerechnet. Unzufriedenheit mit Anerkennung oder Arbeitsklima genügt dafür noch nicht; die Grenze ist erst überschritten, wenn Ihre Gesundheit darunter litt oder zu leiden drohte.