Muss ich jede Arbeit annehmen, damit mein Schaden kleiner wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wenn das Berufungsgericht angesichts der Besonderheiten dieses Einzelfalls davon ausging, dass die beklagte Partei (durch den Sachverständigenbeweis) ausreichend konkret bewiesen habe, dass dem Kläger die Ausübung einer bestimmten selbständigen Tätigkeit leicht möglich gewesen wäre, und daraus – wie schon das Erstgericht – einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ableitete, liegt darin keine aufzugreifende Fehlbeurteilung.OGH 1 Ob 129/17b, 15.11.2017
- Das Abstellen auf eine konkret vorhandene Erwerbsmöglichkeit ist im Regelfall auch sachgerecht, weil es dem Schädiger im Normalfall ja leicht möglich ist, auf dem Stellenmarkt (etwa über das AMS) einen geeigneten Arbeitsplatz zu eruieren und dem Geschädigten das Stellenanbot weiterzuleiten.OGH 1 Ob 129/17b, 15.11.2017
- Von diesen Fällen der Verletzung einer Schadensminderungspflicht, bei denen der Schädiger zwar für die adäquaten Folgen seines Verhaltens haftet, sich sein Verschulden aber nicht mehr auf diese Folgen erstreckt, unterscheidet sich die hier vorliegende Konstellation eindeutig, in der dem Schädiger die Möglichkeit offen steht, den Schaden abzuwenden.OGH 1 Ob 192/09f, 15.12.2009
- Die Schadensminderungspflicht kann auch in einer zumutbaren Umschulung bestehen.OGH 2 Ob 227/07g, 28.04.2008
- Inwieweit der Geschädigte einen anderen Arbeitsplatz annehmen hätte müssen, ist eine Frage des Einzelfalles.OGH 2 Ob 333/01m, 10.01.2002
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- Ist der Geschädigte nach einem Unfall medizinisch nicht voll wiederhergestellt, hätte er also, um beurteilen zu können, ob er wieder in seinem früheren Beruf arbeiten kann, ein Gutachten eines Sachverständigen einholen müssen oder sich probeweise einer Belastung wie in seinem früheren Beruf unterziehen müssen. Dass er dies nicht getan hat, kann ihm nicht als Verschulden angelastet werden.OGH 2 Ob 324/00m, 07.12.2000
- RaumpflegerinOGH 8 Ob 198/81, 05.11.1981
- Begründete Ablehnung von Rehabilitationsmaßnahmen (Rauchfangkehrer).OGH 2 Ob 199/79, 22.01.1980
- Nachweis, dass Umschulungsmöglichkeit ausgeschlagen wurde.OGH 2 Ob 176/76, 08.10.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 48.
- OGH 9 ObA 31/22g, 31.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 146/19b, 28.01.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 164/17g, 22.03.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1304
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie verstoßen gegen die Schadenminderungspflicht, wenn Sie etwas unterlassen, das ein verständiger Durchschnittsmensch getan hätte, um den Schaden abzuwenden oder zu verringern. Dasselbe gilt, wenn Sie etwas tun, das den Schaden vergrößert und ein verständiger Mensch unterlassen hätte. Vorausgesetzt ist, dass Sie das bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten erkennen und danach hätten handeln können.
Die zumutbaren Maßnahmen zur Verringerung Ihres Schadens müssen Sie von sich aus setzen. Darauf, wie sich der Schädiger verhält, dürfen Sie dabei nicht Rücksicht nehmen.