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Kann ich als Hinterbliebene künftige Ansprüche gerichtlich absichern lassen?

günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Witwen, Waisen, Schädiger
Ja. Auch wenn Ihnen nur eine laufende Rente nach dem Tod eines Angehörigen zusteht, dürfen Sie die Haftung gerichtlich feststellen lassen. Das schützt vor der Verjährung, vermeidet spätere Beweisschwierigkeiten und klärt die Haftung dem Grunde und dem Umfang nach.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 18.11.2022 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens, wenn der Anspruch des Klägers nur aus einer Rente nach § 1327 ABGB besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Im Gesetz

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