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Kann mir das Gericht auch künftige Rentenzahlungen zusprechen?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Hinterbliebene, Schädiger, Haftpflichtversicherer
Ja. Bei Renten wegen einer Körperverletzung oder nach dem Tod eines Unterhaltspflichtigen darf das Gericht auch Zahlungen zusprechen, die erst nach dem Urteil fällig werden. Ändern sich später die Verhältnisse, kann der Zahlungspflichtige die Herabsetzung verlangen. Für einen reinen Vermögensschaden ohne Verletzung gibt es dagegen keine künftige Rente.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Bei Ansprüchen auf Renten wegen Körperbeschädigung kann auch zu Leistungen verurteilt werden, welche erst nach Erlassung des Urteils fällig werden (so schon JBl 1956, 284 JBl 1958,96).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030704 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Rente für entgangenes Einkommen ändern

Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.

günstig für Schädiger Einstweiliger Unterhalt und Hinterbliebenenrente

Nein, nicht über die Regeln des einstweiligen Unterhalts. Für Rentenansprüche der Hinterbliebenen nach einem tödlichen Unfall gilt die Bestimmung über den einstweiligen Unterhalt nicht.

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